• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    BASS

    Amtsblatt

    Service

    FAQ

    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

    Zu BASS 13-63 Nr. 6

    Termine
    für die Sprachprüfung
    im Herkunftssprachlichen Unterricht
    im Schuljahr 2025/2026
    am Ende der Sekundarstufe I
    an Hauptschulen, Realschulen,
    Gesamtschulen, Sekundarschulen, Primusschulen,
    Gymnasien mit einer Klasse 9 (G8),
    Gymnasien mit einer Klasse 10 (G9) und
    Förderschulen, am Ende des 4. Semesters
    an Abendrealschulen und
    am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie
    an Waldorf-Förderschulen

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 27. November 2025 - Az: 323 - 71.06.27.17-000020

    1
    Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2025/2026
    (für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)

    1.1 Schriftliche Prüfung:

    Donnerstag, 23. April 2026

    Nachschreibtermin für die schriftliche Prüfung:

    Mittwoch, 29. April 2026

    Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten:

    Dienstag, 16. Juni 2026

    Mündliche Abweichungsprüfung:

    1. Tag: Mittwoch, 24. Juni 2026

    letzter Tag: Freitag, 3. Juli 2026

    1.2 Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

    1.3 Der Beginn der schriftlichen Prüfung liegt am Vormittag, sofern keine begrün­deten organisatorischen Umstände dem entgegenstehen.

    1.4 Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, Sprachpruefungen-SFP-HSU@qua-lis.nrw.de).

    2
    Inkrafttreten

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt der Runderlass „Termine für die Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht im Schuljahr 2023/2024 am Ende der Sekundarstufe I an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschulen, Gymnasien mit einer Klasse 9 bei achtjährigem Bildungsgang, ansonsten mit einer Klasse 10 (SI) und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie an Waldorf-Förderschulen“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 19. Mai 2023 (ABl. NRW. 06/23) außer Kraft.

    ABl. NRW. 12/25

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2025 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz