Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 27. November 2025 - Az: 323 - 71.06.27.17-000020
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Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2025/2026
(für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)
1.1 Schriftliche Prüfung:
Donnerstag, 23. April 2026
Nachschreibtermin für die schriftliche Prüfung:
Mittwoch, 29. April 2026
Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten:
Dienstag, 16. Juni 2026
Mündliche Abweichungsprüfung:
1. Tag: Mittwoch, 24. Juni 2026
letzter Tag: Freitag, 3. Juli 2026
1.2 Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.
1.3 Der Beginn der schriftlichen Prüfung liegt am Vormittag, sofern keine begründeten organisatorischen Umstände dem entgegenstehen.
1.4 Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, Sprachpruefungen-SFP-HSU@qua-lis.nrw.de).
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Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt der Runderlass „Termine für die Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen Unterricht im Schuljahr 2023/2024 am Ende der Sekundarstufe I an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschulen, Gymnasien mit einer Klasse 9 bei achtjährigem Bildungsgang, ansonsten mit einer Klasse 10 (SI) und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie an Waldorf-Förderschulen“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 19. Mai 2023 (ABl. NRW. 06/23) außer Kraft.
ABl. NRW. 12/25