Unter der Ordnungsnummer 13-63 Nr. 6 werden zwei Erlasse zusammengefasst veröffentlicht. |
13-63 Nr. 6
Termine für die Sprachprüfung im
Herkunftssprachlichen Unterricht
Schuljahr 2024/2025 |
Termine
für die Sprachprüfung
im Herkunftssprachlichen Unterricht
im Schuljahr 2024/2025
am Ende der Sekundarstufe I
an Hauptschulen, Realschulen,
Gesamtschulen, Sekundarschulen, Primusschulen,
Gymnasien mit einer Klasse 9 bei
achtjährigem Bildungsgang,
ansonsten mit einer Klasse 10 (Sl)
und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters
an Abendrealschule und
am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie
an Waldorf-Förderschulen
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 8. Dezember 2023 - Az: 323-71.06.27.17-000020
1
Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2024/2025
(für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)
1.1 Schriftliche Prüfungen:
Donnerstag, 8. Mai 2025
Nachschreibtermin für die schriftliche Prüfung:
Mittwoch, 14. Mai 2025
Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten:
Montag, 23. Juni 2025
1. Tag: Montag, 30. Juni 2025
letzter Tag: Freitag, 4. Juli 2025
1.2 Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.
Der Beginn der schriftlichen Prüfung liegt am Vormittag, sofern keine begründeten organisatorischen Umstände dem entgegenstehen.
Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, Sprachpruefungen-SFPHSU@qua-lis.nrw.de).
2
Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Schuljahr 2025/2026 |
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 27. November 2025 - Az: 323 - 71.06.27.17-000020
1
Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2025/2026
(für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)
1.1 Schriftliche Prüfung:
Donnerstag, 23. April 2026
Nachschreibtermin für die schriftliche Prüfung:
Mittwoch, 29. April 2026
Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten:
Dienstag, 16. Juni 2026
Mündliche Abweichungsprüfung:
1. Tag: Mittwoch, 24. Juni 2026
letzter Tag: Freitag, 3. Juli 2026
1.2 Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.
1.3 Der Beginn der schriftlichen Prüfung liegt am Vormittag, sofern keine begründeten organisatorischen Umstände dem entgegenstehen.
1.4 Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, Sprachpruefungen-SFP-HSU@qua-lis.nrw.de).
2
Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.