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    Unter der Ordnungsnummer 13-63 Nr. 6 werden zwei Erlasse zusammengefasst veröffentlicht.

    13-63 Nr. 6

    Termine für die Sprachprüfung im
    Herkunftssprachlichen Unterricht

    Schuljahr 2024/2025

    Termine
    für die Sprachprüfung
    im Herkunftssprachlichen Unterricht
    im Schuljahr 2024/2025
    am Ende der Sekundarstufe I
    an Hauptschulen,  Realschulen,
    Gesamtschulen, Sekundarschulen, Primusschulen,
    Gymnasien mit einer Klasse 9 bei
    achtjährigem Bildungsgang,
    ansonsten mit einer Klasse 10 (Sl)
    und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters
    an Abendrealschule und
    am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie
    an Waldorf-Förderschulen

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 8. Dezember 2023 - Az: 323-71.06.27.17-000020

    1

    Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2024/2025
    (für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)

    1.1 Schriftliche Prüfungen:

    Donnerstag, 8. Mai 2025

    Nachschreibtermin für die schriftliche Prüfung:

    Mittwoch, 14. Mai 2025

    Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten:

    Montag, 23. Juni 2025

    Mündliche Abweichungsprüfung:

    1. Tag: Montag, 30. Juni 2025

    letzter Tag: Freitag, 4. Juli 2025

    1.2 Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

    Der Beginn der schriftlichen Prüfung liegt am Vormittag, sofern keine begründeten organisatorischen Umstände dem entgegenstehen.

    Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, Sprachpruefungen-SFPHSU@qua-lis.nrw.de).

    2
    Inkrafttreten

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

     

    Schuljahr 2025/2026

    Termine
    für die Sprachprüfung
    im Herkunftssprachlichen Unterricht
    im Schuljahr 2025/2026
    am Ende der Sekundarstufe I
    an Hauptschulen, Realschulen,
    Gesamtschulen, Sekundarschulen, Primusschulen,
    Gymnasien mit einer Klasse 9 (G8),
    Gymnasien mit einer Klasse 10 (G9) und
    Förderschulen, am Ende des 4. Semesters
    an Abendrealschulen und
    am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie
    an Waldorf-Förderschulen

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 27. November 2025 - Az: 323 - 71.06.27.17-000020

    1
    Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2025/2026
    (für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)

    1.1 Schriftliche Prüfung:

    Donnerstag, 23. April 2026

    Nachschreibtermin für die schriftliche Prüfung:

    Mittwoch, 29. April 2026

    Bekanntgabe der Vor- und Prüfungsnoten:

    Dienstag, 16. Juni 2026

    Mündliche Abweichungsprüfung:

    1. Tag: Mittwoch, 24. Juni 2026

    letzter Tag: Freitag, 3. Juli 2026

    1.2 Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

    1.3 Der Beginn der schriftlichen Prüfung liegt am Vormittag, sofern keine begrün­deten organisatorischen Umstände dem entgegenstehen.

    1.4 Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, Sprachpruefungen-SFP-HSU@qua-lis.nrw.de).

    2
    Inkrafttreten

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

     

     

     

     

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