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Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert gemeinsam mit den weiteren Trägern das Landesprogramm „NRW kann schwimmen! Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit“ bis 2028
Mit der Neufassung der VV zu § 3 werden die Bedingungen für die Aufnahme ins Abendgymnasium und ins Kolleg flexibilisiert.