Neue und geänderte Vorschriften

Die folgende Übersicht enthält alle wesentlichen neuen und geänderten Vorschriften, die im Zeitraum Juli 2024 bis Juli 2025 über das Amtsblatt veröffentlicht wurden.

BASS

Titel

Redaktioneller Hinweis

1-1

1-8

______________

Gesetz zur Sicherung von umfassenden Bildungsangeboten und zur Stärrkung der Qualität von Schule (17. Schulrechtsänderungsgesetz)

Gesetz

Das 17. Schulrechtsänderungsgesetz NRW stärkt die Schulvielfalt durch neue Möglichkeiten für Realschulen, die Fortführung von PRIMUS-Schulen und die Verlängerung des islamischen Religionsunterrichts. Es wird eine verbindliche Fortbildungsplanung eingeführt. Begriffsangleichungen werden vorgenommen und schulorganisatorische Regelungen modernisiert, um mehr pädagogische Differenzierung und Mitbestimmung zu ermöglichen.

ABl. NRW. 06/25

10-11 Nr. 1

Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs

Änderung

ABl. NRW. 06/25

10-11 Nr. 2

Liste der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen;

Änderung

ABl. NRW. 07/25

10.32 Nr. 47

Verordnung zur Ãnderung der Zuständigkeitsverordnung Schulaufsicht

Änderung

ABl. NRW. 06/25

10-32 Nr. 66

Vertretungserlass NRW

 

Gemeinsamer Runderlass

In diesem Gemeinsamen Runderlass regeln der Ministerpräsident und die genannten Ministerien auf der Grundlage ihrer jeweiligen Ressortkompetenz gemäß Artikel 55 Absatz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen, welche Behörden und Einrichtungen (im Folgenden Dienststellen genannt) zur Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen berufen sind, wenn dieses am allgemeinen Rechtsverkehr teilnimmt.

ABl. NRW. 10/24

11-02 Nr. 10

Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren

Gemeinsamer Runderlass

Die Kommunalen Integrationszentren widmen sich der Koordinierung, Beratung und Unterstützung von Einrichtungen des Regelsystems in der Kommune im Hinblick auf die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

ABl. NRW. 05/25

11-02 Nr. 19

Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich

Runderlass

Im Rahmen der vorgesehenen jährlichen Dynamisierung der Fördersätze um drei Prozent wird der Erlass angepasst. Zudem werden wichtige Klarstellungen und Vereinheitlichungen in der Richtlinie und den Anlagen umgesetzt.

ABl. NRW. 05/25

11-02 Nr. 23

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule

Änderung

ABl. NRW 12/24

11-02 Nr. 24

Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen pädagogischen Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote

Änderung

ABl. NRW. 05/25

11-02 Nr. 28a

Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion

Verordnung

ABl. NRW. 12/24

11-02 Nr. 31

Zuwendungen für die Durchführung „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“

Änderung

ABl. NRW. 07/24

11-02 Nr. 33

Gesetz zur Regelung des Belastungsausgleichs zum Gesetz zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (Belastungsausgleichsgesetz G 9 - BAG-G 9)

Änderungsgesetz

ABl. NRW. 03/25

11-02 Nr. 45a

Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen

Runderlass

Das Land unterstützt die Schulsozialarbeit bereits seit Jahren dauerhaft mit landeseigenen Stellen. Zudem fördert das Land als freiwillige Leistung die Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung auf Grundlage dieser Richtlinie durch jährlich bereitgestellte Landesmittel in Höhe von 57,7 Millionen Euro.

ABl. NRW. 05/25

11-02 Nr. 52

Projekt Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grundschulen und Förderschulen

Änderung

ABl. NRW. 11/24

11-02 Nr. 57

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen)

Runderlass

ABl. NRW. 09/24

11-02 Nr. 58

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Rahmen des Startchancen-Programms

Runderlass

Das Land gewährt Zuwendungen für die Durchführung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Startchancen-Schulen zur Förderung der sozial-emotionalen Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.

ABl. NRW. 05/25

11-02 Nr. 59

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Schwimmkursen im Rahmen des Landesprogramms „NRW kann schwimmen!“

Runderlass

ABl. NRW. 01/25

11-02 Nr. 60

Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung

Runderlass

ABl. NRW. 07/25

11-03 Nr. 7.1

Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen

10. Änderungsverordnung

ABl. NRW. 04/25

11-04 Nr. 20

Hinweise zum Deutschlandticket für Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen im Schuljahr 2025/2026

Gemeinsamer Runderlass

ABl. NRW. 04/25

11-11 Nr. 1

11-11 Nr. 1.1

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) für das Schuljahr 2025/2026

Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) für das Schuljahr 2025/2026

Änderung

ABl. NRW. 06/25

12-21 Nr. 18

Kommunale Integrationszentren

2. Änderungserlass

ABl. NRW. 05/25

12-22 Nr. 1

Regionale Bildungszentren der Berufskollegs (RBZB)

Runderlass

Als Ergebnis der Projektlinie A des landesweiten Schulversuchs „Regionale Bildungszentren der Berufskollegs (RBZB)“ mit einer Laufzeit von 2019 bis 2025 ermöglicht der Runderlass neue Organisations- und Leitungsstrukturen für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit ihren Schulträgern in Regionalen Bildungszentren. Die RBZB greifen Herausforderungen der Region auf und vertreten die Interessen der Berufsbildung gemeinschaftlich im Verbund. Als regionale Handlungseinheit nutzt ein RBZB die administrativen und pädagogischen Funktionen des Verbundes, um abgestimmte und effiziente Entscheidungen im Rahmen der Vernetzung als Mehrwert für die Region zu generieren. Somit werden organisatorische, pädagogische aber auch didaktische Prozesse und Strukturen optimiert. Datengestützte Qualitätsentwicklung dient dabei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Verbundarbeit.

ABl. NRW. 04/25

12-61 Nr. 1.4

Blockunterricht an Berufskollegs; Zeiteinteilung für den Blockunterricht für die Schuljahre 2025/26 bis 2029/30 für die Ausbildungsberufe „Sozialversicherungsfachangestellte/Sozialversicherungsfachangestellter", „Bankkauffrau/Bankkaufmann“ sowie für die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft

Neufassung

ABl. NRW. 07/25

12-63 Nr. 2

Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I

Änderung

ABl. NRW. 05/25

12-65 Nr. 2

Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen bis 2027

Änderung

ABl. NRW. 06/25

ABl. NRW. 04/25

12.65 Nr. 8

Termine für die Zentralen Prüfungen 10 im Schuljahr 2026/2027 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschulen, Gymnasien mit einer Klasse 10 (SI) und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters an Weiterbildungskollegs mit Bildungsgang Abendrealschule und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie an Waldorf-Förderschulen

Änderung

ABl. NRW. 07/25

13-11 Nr. 1.1

Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule

 

2. Änderungsverordnung

Gegenstand der Verordnung ist eine Anpassung an die aktuelle Beschlusslage der Kultusministerkonferenz. Die Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule legt für die Grundschule eine Mindeststundenzahl in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht fest.

Das in der Stundentafel bisher vorgesehene Gesamtstundenkontingent für die Fächer Deutsch, Mathematik, Sachkunde und den Förderunterricht wird durch eine feste Stundenverteilung für jedes Fach ersetzt. Die bisher variablen Förderstunden werden den Fächern zugeordnet. Die Schulen erhalten damit einen klaren und verbindlichen Rahmen. Der Förderauftrag der Grundschule bleibt unverändert.

ABl. NRW. 04/25

13-11 Nr. 1.2

Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule

 

Änderung

Aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule vom 24. März 2025 ergibt sich im Zuge der Stärkung des Fachunterrichts und der individuellen Förderung Änderungsbedarf an den Verwaltungsvorschriften zur AO-GS.

ABl. NRW. 04/25

13-21 Nr. 1.1

Siebte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I

7. Änderungsverordnung

ABl. NRW. 07/25

13-21 Nr. 1.2

Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I)

Änderung

ABl. NRW. 07/25

13-21 Nr. 6

Unterrichtliche Vorgaben der zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 (ZP10)
1. am Ende der Klasse 10 an Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundar-, Primus- und Förderschulen,
2. an Gymnasien mit einer Klasse 10 (S I),
3. am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen und an Waldorf-Förderschulen,
4. am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen,
5. für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

Änderung

ABl. NRW. 07/25

13-32 Nr. 6

Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2028

Änderung

ABl. NRW. 06/25

13-32 Nr. 10

Gleichzeitiger Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat

Neufassung

ABl. NRW. 07/24

13-33 Nr. 1.1

19-33 Nr. 4.1

13-32 Nr. 3.1

19-33 Nr. 2

19-32 Nr. 4.1

19-11 Nr. 1.1

13-51 Nr. 1.1

 

Verordnung zur Übertragung der Schulversuche „Berufsfachschule für Ingenieurtechnik“ und „Fachoberschule für Informatik“ in das Regelsystem sowie zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz NRW

Mantelverordnung

Gegenstand der Verordnung ist insbesondere die Übertragung der erfolgreich durchlaufenen Schulversuche „Berufsfachschule für Ingenieurtechnik“ und „Fachoberschule für Informatik“ in das Regelsystem. Es wird ferner verordnungsrechtlich normiert, dass der Nachweis der persönlichen Eignung bei Aufnahme in den Bildungsgang Erzieherin/Allgemeine Hochschulreife (AHR) bzw. Erzieher/Allgemeine Hochschulreife (AHR) durch Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz erbracht werden muss. Zudem wird das dezentrale Fach im Abitur an Waldorfschulen abgeschafft. Darüber hinaus erfolgen Anpassungen im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

ABl. NRW. 04/25

13-33 Nr. 13

Anrechnungsmöglichkeiten der Qualifizierungsmaßnahme „QiK- Einstieg in die Kinderbetreuung“ für den Quereinstieg in das 2. Ausbildungsjahr „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“, APO-BK Anlage B3

Runderlass

ABl. NRW. 07/24

13-33 Nr. 14

Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz in der Beruflichen Bildung

Runderlass

ABl. NRW. 07/25

13-51 Nr. 1.2

Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (VVzPO-Waldorf)

Änderung

ABl. NRW 06/25

14-23 Nr. 4

Mehr Freiräume für Schulen mit erweiterter Selbstständigkeit

Neufassung

ABl. NRW. 07/24

18-29 Nr. 5

Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen (RISU-NRW)

 

Neufassung

Mit Inkrafttreten der Neufassung der RISU-NRW wird die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht - Empfehlung der Kultusministerkonferenz in der Fassung vom 21. September 2023 (RiSU-KMK) - verbindlich umgesetzt. Für NRW gelten abweichend von der KMK-Fassung Ergänzungen und Präzisierungen, die im nachstehenden Erlass aufgelistet sind.

ABl. NRW. 07/24

19-11 Nr. 1.2

Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (VVzAPO-WbK)

Änderung

Mit der Neufassung der VV zu § 3 der APO-WbK werden die Bedingungen für die Aufnahme ins Abendgymnasium und ins Kolleg flexibilisiert.

ABl. NRW. 01/25

19-11 Nr. 2

Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2028 an Weiterbildungskollegs

Änderung

ABl. NRW. 06/25

20-22 Nr. 8

Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte
der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)

Fortbildung: Fortbildung von Fachkräften Multiprofessioneller Teams an Schulen des Gemeinsamen Lernens und an Förderschulen sowie von sozialpädagogischen Fachkräften in der Schuleingangsphase

Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Fachkräfte, die zur Unterstützung von Lehrkräften in Multiprofessionellen Teams an Schulen des Gemeinsamen Lernens und an Förderschulen mitwirken und anderen Berufsgruppen angehören. Sie richtet sich darüber hinaus an sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase.

Ziel der Fortbildungsmaßnahme ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Vermittlung von Kenntnissen, Praxisbeispiele und Reflexionsphasen dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben, ausgehend von ihrem beruflichen Hintergrund und ihren bisherigen Berufserfahrungen, im Arbeitsfeld Schule erfolgreich wahrzunehmen. Die Fortbildung wird im Blended-Learning-Format angeboten. Entsprechend kommt die „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung.

ABl. NRW. 12/24

Fortbildung: Fortbildungsmaßnahme zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht am Berufskolleg

Die Fortbildungsmaßnahme bietet Lehrkräften Unterstützung bei der didaktisch begründeten Verknüpfung von Präsenz- und synchronem Distanzunterricht unter Nutzung digitaler Möglichkeiten. Mit einer Vielzahl an didaktischen, pädagogischen und organisatorischen Themenschwerpunkten werden spezifische Fragestellungen des jeweiligen Bildungsgangs behandelt.

ABl. NRW. 09/24

Fortbildung: QuaMath – Unterrichts- und Fortbildungsqualität in Mathematik entwickeln

Die Fortbildungsmaßnahme wurde vom Deutschen Zentrum für Lehrerbildung Mathematik (DZLM) und vom Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) entwickelt und wird auf Beschluss der 376. Kultusministerkonferenz durchgeführt. Sie adressiert Lehrkräfte aller Jahrgangsstufen des Primar- und Sekundarbereichs aller Schulformen außer berufsbildenden Schulen und zieldifferent unterrichtenden Förderschulen, beginnt 2024 und erstreckt sich über zehn Jahre. Sie verfolgt das Ziel, im Sinne eines langfristigen Beitrags zur Bildungsgerechtigkeit die mathematische Bildung zu stärken und die Unterrichtsqualität auszubauen. Die Umsetzung wird durch kontinuierliche Beforschung begleitet und deren Ergebnissen entsprechend angepasst.

ABl. NRW. 09/24

Fortbildung: Praxisunterstützende Fortbildungsmaßnahme zur Vertiefung der Pädagogischen Einführung

Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Lehrkräfte, die nach einem Seiteneinstieg in der Primarstufe oder der Sekundarstufe I unterrichten und die Pädagogische Einführung absolviert haben. Sie baut inhaltlich auf die Pädagogische Einführung auf und ermöglicht eine vertiefende Auseinandersetzung mit der beruflichen Praxis.

Im Vordergrund stehen daher der Praxisbezug und die Erweiterung des Repertoires an Handlungsstrategien für eine differenzierende, aktivierende und effektive Unterrichtsführung. Hierbei finden durchgehend auch relevante Aspekte des Gemeinsamen Lernens Berücksichtigung. Über die Reflexion gewohnter Handlungsmuster werden alternative Handlungskonzepte entwickelt. Gerade Konflikte und herausfordernde Situationen erfahren so eine Neubewertung. Zur nachhaltigen Verankerung werden professionelle Lerngemeinschaften und kollegiale Unterstützungsstrukturen thematisiert.

Die Fortbildung wird im Blended-Learning-Format angeboten. Entsprechend kommt die „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung.

ABl. NRW. 07/24

20-22 Nr. 65

Fort- und Weiterbildung; Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten in der unteren und oberen Schulaufsicht

Fortbildung: Kollegiales Coaching – Maßnahme für Schulaufsicht

Ziel der Maßnahme ist die Befähigung, kollegiales Coaching im jeweiligen beruflichen Umfeld und Alltag selbstorganisiert in regionalen Kleingruppen durchzuführen, um die Beratungs- und Gesprächsführungskompetenzen sowie die Selbstreflexionsfähigkeit der Gruppenmitglieder zu fördern.

ABl. NRW. 09/24

21-13 Nr. 10

Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase

Runderlass

ABl. NRW. 04/25

21-13 Nr. 13

Multiprofessionelle Teams zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Lernausgangslagen an Berufskollegs

 

Runderlass

Zur Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer wirken Fachkräfte aus anderen pädagogischen Berufsgruppen/Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister im Rahmen von Multiprofessionellen Teams an Berufskollegs bei der Erziehung, Unterrichtung und Beratung der Schülerinnen und Schüler mit.

ABl. NRW. 05/25

21-22 Nr. 1

Vergütung von nebenamtlichen Prüfungstätigkeiten bei Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen im Bereich Schule

Runderlass

ABl. NRW. 01/25

21-22 Nr. 3

Prüfungsvergütungen bei Externenprüfungen und Sprachfeststellungsprüfungen

Runderlass

ABl. NRW. 01/25

21-22 Nr.⁠ 22

Vergütung der Mehrarbeit und des nebenamtlichen Unterrichts im Schuldienst; Anpassung der Vergütungssätze

Änderung

ABl. NRW. 12/24