Im Rahmen der vorgesehenen jährlichen Dynamisierung der Fördersätze um drei Prozent wird der Erlass angepasst und die Geltungsdauer verlängert. |
Geld oder Stelle - Sekundarstufe I;
Zuwendungen zur pädagogischen
Übermittagbetreuung/Ganztagsangebote;
Änderung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 23. November 2025
Bezug:
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31. Juli 2008 (ABl. NRW. S. 403, berichtigt 10/08 S. 524)
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Der Bezugserlass, der zuletzt durch Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 7. Mai 2025 (ABl. NRW. 05/25) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 3 Satz 1 wird nach der Angabe „Zweckverbände“ die Angabe „gemäß § 78 SchulG“ eingefügt.
2. In Nummer 5.4.1 a) wird die Angabe „20.200 €“ durch die Angabe „20.800 Euro“ ersetzt.
3. In Nummer 5.4.1 b) wird die Angabe „26.900 €“ durch die Angabe „27.700 Euro“ ersetzt.
4. In Nummer 5.4.1 c) wird die Angabe „33.500 €“ durch die Angabe 34.500 Euro“ ersetzt.
5. In Nummer 5.4.1 d) wird die Angabe „40.300 €“ durch die Angabe „41.500 Euro“ ersetzt.
6. In Nummer 5.4.1 Satz 2 wird die Angabe „3“ durch die Angabe „drei“ ersetzt.
7. In Nummer 5.4.2.2 wird in der Überschrift die Angabe „Ganztagsschulen“ durch die Angabe „Ganztagshauptschulen“ ersetzt.
8. In Nummer 7.1 Satz 1 wird nach der Angabe „Anlage 1“ das Wort „bis“ eingefügt.
9. In Nummer 7.4 wird die Angabe „(vereinfachter Verwendungsnachweis)“ und der Satz 2 gestrichen.
10. In Nummer 9 wird die Angabe „1. August 2025“ durch die Angabe „1. August 2026“ und die Angabe „31. Juli 2026“ durch die Angabe „31. Juli 2031“ ersetzt.
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Dieser Runderlass tritt am 1. August 2026 in Kraft.