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    Zu BASS 10-32 Nr. 67

    Landesstelle Schulpsychologie
    und Schulpsychologisches Krisenmanagement
    (LaSP)

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 29. August 2025

    1

    Die Bezirksregierung Arnsberg wird gemäß der Neufassung des Runderlasses „Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP)“ vom 29. August 2025 mit der Wahrnehmung der regierungsbezirksübergreifenden Aufgaben einer Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement betraut. Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern.

    2

    Organisatorische Anbindung und Leitungsstruktur

    2.1

    Die Landesstelle wird bei der für Schule zuständigen Abteilung der Bezirksregierung Arnsberg angesiedelt.

    2.2

    Die dienstliche Leitung erfolgt durch eine(n) Hauptdezernenten/in und umfasst Führungs- und Organisationsaufgaben.

    2.3

    Die LaSP besteht aus zwei Fachbereichen: Dem Fachbereich Schulpsychologie (Nummer 2.3.1) und dem Fachbereich Schulpsychologisches Krisenmanagement (Nummer 2.3.2).

    2.3.1

    Die fachliche Leitung des Bereichs Schulpsychologie wird einer Schulpsychologin oder einem Schulpsychologen übertragen.

    2.3.2

    Die fachliche Leitung des Bereiches Schulpsychologisches Krisenmanagement wird einem der beiden Mitglieder des Landesteams Schulpsychologisches Krisenmanagement NRW übertragen. Dieses wird bei Abwesenheit vom zweiten Mitglied des Landesteams vertreten. Das Landesteam besteht aus Schulpsychologinnen oder Schulpsychologen und hat zudem die Fachaufsicht und Weisungsbefugnis, insbesondere in Einsatzlagen, für das landesweite Schulpsychologische Krisennetzwerk, entsprechend den unten genannten Empfehlungen (siehe Nummer 4).

    2.3.3

    Die jeweilige fachliche Leitung vertritt ihren Fachbereich in Absprache mit dem/der Dezernenten oder Dezernentin nach außen. Schnittstellenthemen werden in Kooperation bearbeitet.

    3

    Auftrag und Aufgaben der Landesstelle

    3.1

    Zielgruppen und Rolle

    Die Landesstelle unterstützt fachlich nach Maßgabe der nachfolgenden Aufgabenbeschreibung und im Rahmen der bereitgestellten Ressourcen u.a. die obere Schulaufsicht, die Schulpsychologischen Beratungsstellen in Nordrhein Westfalen und die für die Generale Beratung, Schulpsychologie und Krise zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der Schulaufsicht bei den Bezirksregierungen sowie in Abstimmung mit der Fachaufsicht im Ministerium für Schule und Bildung (MSB) mittelbar die Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention in Schulen, insbesondere deren Schulleitungen und Beratungslehrkräfte mit zentralen Dienst- und Unterstützungsleistungen über die Schulpsychologischen Beratungsstellen in Nordrhein Westfalen.

    Sie unterstützt gleichermaßen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Landesdienst und im kommunalen Dienst und stimmt sich dazu regelmäßig mit Vertretungen der kommunalen Schulpsychologie ab. Sie nimmt selbst keine schulaufsichtlichen Aufgaben wahr.

    4

    Grundlagendokumente

    Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung sind unter anderem:

    - der Erlass des für Schule zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen zu „Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierungen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ vom 8. Januar 2007 (BASS 21-01 Nr. 15),

    - die zwischen dem für Schule zuständigen Ministerium, Kommunalen Spitzenverbänden und Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vereinbarten „Empfehlungen zu Strukturen, Aufgaben und Verfahrensweisen des Schulpsychologischen Krisenmanagements in Schulen in Nordrhein-Westfalen“ vom 1. August 2014,

    - der Erlass des für Schule zuständigen Ministeriums „Information über schulrelevante Schadensereignisse, Gefahrenlagen und sonstige bedeutsame Vorfälle“ vom 26. Juni 2015,

    - der Erlass „Stärkung der Präventionsarbeit von Schulen bei gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamismus und Salafismus sowie Rechts- und Linksextremismus“ vom 16. April 2019 sowie

    - der Leitfaden der Kultusministerkonferenz für „Kinderschutz in der Schule - Leitfaden zur Entwicklung und praktischen Umsetzung von Schutzkonzepten und Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt an Schulen“ vom 17. März 2023.

    5

    Aufgaben

    Die Aufgabenwahrnehmung bezieht sich flexibel und nach den jeweiligen Anforderungen grundsätzlich auf alle Handlungsfelder von Schulpsychologie und Schulpsychologischem Krisenmanagement. Im Einzelnen nehmen die Leitungen der beiden Fachbereiche der Landesstelle regelmäßig und vorrangig folgende Aufgaben in ihrem jeweilig zuständigen Fachbereich wahr:

    5.1

    Aufgaben im Fachbereich Schulpsychologie (Nummer 2.3.1) sind

    - Qualitätssicherung und -entwicklung in der Schulpsychologie,

    - Innovation und Weiterentwicklung schulpsychologischer Konzepte und fachlicher Standards im Austausch mit Wissenschaft und Forschung,

    - Entwicklung von curricularen Grundlagen für die Qualifizierung und Fortbildung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Leitungen Schulpsychologischer Beratungseinrichtungen, Organisation und Durchführung von Fachtagungen, Erarbeitung fachlicher Grundlagen (analoge und digitale Formate), 

    - stetige Aktualisierung sowie inhaltliche Weiterentwicklung digitaler Formate der Vernetzung (Website, LMS, CMS etc.),

    - Unterstützung der Organisation von Supervisionsangeboten für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen,

    - Unterstützung der in Nummer 3.1 genannten Zielgruppen bei der Schulentwicklung zu den Themen Beratung/Beratungsstrukturen, Intervention und Prävention in Bezug auf psychosoziale Themen, Gesundheit und individuelles Lernen,

    - Erarbeitung von landesweiten Standards und Leitfäden für Schulpsychologische Beratungsstellen,

    - Mitwirkung bei der Konzeption und Evaluation von Fortbildungsmaßnahmen von Lehrkräften zu Beratungslehrkräften,

    - Leitung und Organisation der AG Schulpsychologie NRW,

    - bedarfsorientierte Beratung der Oberen und Unteren Schulaufsicht sowie der Schulpsychologischen Beratungsstellen bei (schul-)psychologischen Fragen zur Integration,

    - Vermittlung von Angeboten zur (schul-)psychologischen Begleitung der Aufnahme und Integration unter anderem von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Schule, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit schulischen psychosozialen Belastungsreaktionen,

    - Aufgaben im Bereich der schulischen Integration von u.a. neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Schule,

    - Kooperation mit relevanten Institutionen, die im Bereich der Integration in der näheren Schulumgebung und/oder Kommunen tätig sind sowie insbesondere Unterstützung bei Programmen und Projekten zur Integration dieser Institutionen,

    - Bedarfsorientierte Beratung der Oberen und Unteren Schulaufsicht sowie der Schulpsychologischen Beratungsstellen bei (schul-)psychologischen Fragen zur Integration und

    - Vermittlung von Angeboten zur (schul-)psychologischen Begleitung der Aufnahme und Integration unter anderem von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in Schule, insbesondere im Hinblick auf den Umgang mit Traumatisierungen.

    5.2

    Aufgaben im Fachbereich Schulpsychologisches Krisenmanagement (Nummer 2.3.2) sind

    - Qualitätssicherung und -entwicklung im schulpsychologischen Krisenmanagement,

    - Entwicklung von curricularen Grundlagen für die Qualifizierung und kontinuierliche Fortbildung des gemeinsamen Netzwerkes des Schulischen/ Schulpsychologischen Krisenmanagements entsprechend der oben genannte Empfehlungen (siehe Nummer 4, Organisation und Durchführung von Netzwerktagen, Fachtagungen, Erarbeitung fachlicher Grundlagen (analoge und digitale Formate),

    - redaktionell-fachliche Verantwortung gemeinsam mit der Stabsstelle Schulisches Krisenmanagement im Ministerium für Schule und Bildung bei der Weiterentwicklung des Notfallordners für die Schulen in Nordrhein-Westfalen – Hinsehen und Handeln – und des Handbuches Krisenprävention,

    - Leitung und Organisation von Vernetzungstreffen in Abstimmung mit der Stabsstelle Schulisches Krisenmanagement im Ministerium für Schule und Bildung,

    - Aufgaben im Kontext akuter Ereignisse im Rahmen des Schulpsychologischen Krisenmanagements vor allem bei Großschadensereignissen sowie enge Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Schulisches Krisenmanagement im Ministerium für Schule und Bildung,

    - Leitung und Koordination von schulpsychologischen Kriseneinsätzen im Großschadensfall,

    - insbesondere Aufgaben des Landesteams gemäß den vereinbarten „Empfehlungen zu Strukturen, Aufgaben und Verfahrensweisen des Schulpsychologischen Krisenmanagements in Schulen in Nordrhein-Westfalen“,

    - Vermittlung von Nachsorgeangeboten nach Einsätzen im Rahmen des schulpsychologischen Krisenmanagements in Abstimmung mit der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen und

    - Unterstützung der in Nummer 3.1 genannten Zielgruppen zu den Themen Intervention und Prävention in Bezug auf Gewaltprävention, Extremismus, sexualisierte Gewalt.

    5.3

    Die Aufgaben des Landesteams Schulpsychologisches Krisenmanagement NRW, insbesondere im Kontext akuter Ereignisse im Rahmen des Schulpsychologischen Krisenmanagements, wie beispielsweise bei Großschadensereignissen, haben Vorrang vor anderen Aufgaben.

    5.4

    Die weitere Aufgabenverteilung beider Fachbereiche erfolgt im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung.

    6

    Aufgaben im Rahmen des Programms
    „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“

    - Leitung der Landeskoordination

    - Die Abteilungsleitung der Bezirksregierung Arnsberg entscheidet im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung, wem die dienstliche Leitung des Netzwerkes übertragen wird. Diese besetzt eigenständig die zur Verfügung stehenden Lehrerstellen und nimmt die fachliche Begleitung der abgeordneten Lehrkräfte für die Tätigkeit im Rahmen der Landeskoordination „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ in Nordrhein-Westfalen wahr.

    - Geschäftsführung des Trägerkonsortiums der Landeskoordination

    Die „Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Unterstützung des Programms „Schule ohne Rassismus/Schule mit Courage“ (SoR-SmC) sowie die zugehörende Geschäftsordnung enthalten die genauen Aufgaben. Sollten sich in der Kooperationsvereinbarung oder in der Geschäftsordnung hierzu Änderungen ergeben, bleiben die hier genannten Aufgaben davon unberührt.

    7

    Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

    Die Landesstelle soll mit anderen Institutionen beziehungsweise Arbeitsstellen kooperieren:

    - Für den Fachbereich Schulpsychologie, beispielsweise mit wissenschaftlich-universitären Institutionen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur/Landesinstitut für Schule und weiteren staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren.

    - Für den Fachbereich Schulpsychologisches Krisenmanagement, beispielsweise mit wissenschaftlich-universitären Institutionen, der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen, den kommunalen Spitzenverbänden, Landesnetzwerken und Fachstellen für Gewalt- und Extremismusprävention, der Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen und weiteren staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Akteuren.

    8

    Fachaufsicht, Arbeitsplanung

    8.1

    Fachaufsicht

    Dienstvorgesetzte Stelle des in der Landesstelle eingesetzten Personals ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die Fachaufsicht für den Fachbereich Schulpsychologie und für den Fachbereich Schulpsychologisches Krisenmanagement liegt im Ministerium für Schule und Bildung. Die Besetzung der Fachstellen erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Bildung.

    8.2

    Arbeitsplanung

    Die konkrete Arbeitsplanung wird in einem Jahresplan festgehalten. Der Jahresplan wird mit dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmt. Er ist zudem Gegenstand der Beratungen der vom Ministerium für Schule und Bildung geleiteten „Landesdezernentenkonferenz Schulpsychologie“ und der „Landesdezernentenkonferenz Krise“. Einmal im Jahr findet eine gemeinsame LDK der „Landesdezernentenkonferenz Schulpsychologie“ und der „Landesdezernentenkonferenz Krise“ statt.

    8.3

    Die Bezirksregierung Arnsberg berichtet dem Ministerium für Schule und Bildung jeweils zum 1. März eines Jahres über die Aufgabenerledigung sowie die Verwendung der bereitgestellten Mittel im jeweils vergangenen Jahr. Der Bericht wird in der jeweils nächsten Landesdezernentenkonferenz vorgestellt und beraten.

    8.4

    Bereitstellung von Planstellen, Stellen und Sachmitteln, Haushaltsvorbehalt

    Das Ministerium für Schule und Bildung stellt nach Maßgabe des Haushalts grundsätzlich verfügbare Fachstellen und Sachmittel insgesamt in folgendem Umfang bereit:

    - fünf Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen,

    - drei Stellen für abgeordnete Lehrkräfte und/oder Schulsozialarbeit,

    - Sachmittel u.a. Fortbildungsmittel zur Erledigung der o.g. Aufgaben nach Maßgabe verfügbarer Haushaltsmittel. Die Sachmittel werden im Kapitel 05 300 in der Titelgruppe 91 verortet und unter Erläuterungen festgeschrieben. Eine begründete Verschiebung von Mitteln zwischen den Fachbereichen ist möglich,

    - vier Stellen für abgeordnete Lehrkräfte im Rahmen des Netzwerkes „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ und

    - Sachmittel zur Erledigung der o.g. Aufgaben im Rahmen des Programms „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“.

    Die Stellen sind im Einzelplan 05 veranschlagt und werden der Bezirksregierung zur Bewirtschaftung zugewiesen.

    8.4.1

    Die Verteilung der Planstellen, Stellen und Sachmittel erfolgt nach den jeweils aktuellen Erfordernissen durch die Bezirksregierung Arnsberg nach vorheriger Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung.

    8.4.2

    Eine Vollzeitstelle einer Verwaltungskraft wird zur Verfügung gestellt und wird je zur Hälfte den oben genannten Fachbereichen zugeordnet.

    8.5

    Darüber hinaus werden nach Maßgabe des Haushalts

    - weitere Mittel durch die Unfallkasse NRW zur Durchführung von Schulungen von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Fachbereich Schulpsychologisches Krisenmanagement,

    - Mittel von weiteren Drittmittelgebern im Rahmen des jeweils vereinbarten Verwendungszweckes

    zur Verfügung gestellt.

    9

    Sonstiges

    Das Landesteam Schulpsychologisches Krisenmanagement NRW stellt die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft eines Mitglieds des Landesteams durch geeignete Maßnahmen (Urlaubsregelungen, Rufbereitschaft entsprechend den Zeiten im Erlass „Information über schulrelevante Schadensereignisse, Gefahrenlagen und sonstige bedeutsame Vorfälle“) in eigener Verantwortung sicher.

    10

    Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt der Runderlass „Landesstelle Schulpsychologie und schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP)“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 24. November 2021 (ABl. NRW. 03/22) außer Kraft.

    ABl. NRW. 09/25

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