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    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
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    5. Religionsunterricht

    Alevitischer Religionsunterricht nach den Grundsätzen der alevitischen Gemeinde Deutschland (AABF)

    an Schulen

    Befreiung/Abmeldung vom Religionsunterricht

    Bezirksbeauftragte

    Einführung des syrisch-orthodoxen Religionsunterrichts

    Ergänzung an der Grundschule durch Seelsorgestunden/evangelische Kontaktstunden (Nr. 3.12 VVzAO-GS)

    Erteilung des staatlichen Unterrichtsauftrags an Geistliche, Laienreligionslehrkräfte, Katecheten und Einsichtnahme in den Religionsunterricht durch Beauftragte der Katholischen Kirche

    Erteilung durch Lehrkräfte der Evangelischen Kirche und Unterrichtsbesuch durch Beauftragte der Evangelischen Kirche

    Erwerb der kirchlichen Bevollmächtigung zur Erteilung evangelischen oder katholischen Religionsunterrichts

    Fortbildung der Fachleiterinnen und Fachleiter für Evangelische und Katholische Religionslehre

    in der gymnasialen Oberstufe (Anlage 2 VVzAPO-GOSt)

    Islamischer Religionsunterricht (Einführung - § 132a SchulG)

    Islamischer Religionsunterricht für alle Klassen und Stufen

    katholische Geistliche

    keine Verpflichtung zur Erteilung fachfremden Unterrichts

    keine Verpflichtung zur Erteilung fachfremden Unterrichts (§ 12 Abs. 2 ADO )

    konfessionelle Kooperation (s. Nr. 6)

    Lehrerfort- und -weiterbildung

    Orthodoxer Religionsunterricht

    rechtliche Grundlage für das Unterrichtsfach

    rechtliche Grundlage für das Unterrichtsfach und dessen Erteilung durch Lehrkräfte oder Geistliche (§ 31 SchulG)

    rechtliche Grundlage für das Unterrichtsfach und die Unterrichtung

    und Konversion; Erwerb von Lehrbefähigungen und Unterrichtserlaubnissen für die Erteilung des katholischen oder evangelischen Religionsunterrichts

    Vereinbarung zwischen dem Land NRW und der Evangelischen Kirche

    Verfahrensregelung für Ab- und Anmeldung (Nr. 7.2)

    Vokationsordnung der Evangelischen Landeskirchen in NRW

    Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung im Fach Evangelische Religionslehre (Anerkennung der Institute der Evangelischen Kirchen)

    Vorbereitung auf eine Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung im Fach Katholische Religionslehre (Anerkennung des Instituts für Lehrerfortbildung in Essen)

    Zulassung von Lernmitteln (Nr. 6)

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