Neue und geänderte Vorschriften
Die folgende Übersicht enthält alle wesentlichen neuen und geänderten Vorschriften, die im Zeitraum Juli 2024 bis Juli 2025 über das Amtsblatt veröffentlicht wurden.
BASS | Titel | Redaktioneller Hinweis |
1-1 1-8 ______________ | Gesetz zur Sicherung von umfassenden Bildungsangeboten und zur Stärrkung der Qualität von Schule (17. Schulrechtsänderungsgesetz) | Gesetz Das 17. Schulrechtsänderungsgesetz NRW stärkt die Schulvielfalt durch neue Möglichkeiten für Realschulen, die Fortführung von PRIMUS-Schulen und die Verlängerung des islamischen Religionsunterrichts. Es wird eine verbindliche Fortbildungsplanung eingeführt. Begriffsangleichungen werden vorgenommen und schulorganisatorische Regelungen modernisiert, um mehr pädagogische Differenzierung und Mitbestimmung zu ermöglichen. ABl. NRW. 06/25 |
10-11 Nr. 1 | Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs | Änderung |
10-11 Nr. 2 | Liste der Zuordnung der Ausbildungsberufe zu den Fachbereichen zur Bildung fachbereichsspezifischer Lerngruppen; | Änderung ABl. NRW. 07/25 |
10.32 Nr. 47 | Verordnung zur Ãnderung der Zuständigkeitsverordnung Schulaufsicht | Änderung ABl. NRW. 06/25 |
10-32 Nr. 66 |
| Gemeinsamer Runderlass ABl. NRW. 10/24 |
11-02 Nr. 10 | Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren | Gemeinsamer Runderlass Die Kommunalen Integrationszentren widmen sich der Koordinierung, Beratung und Unterstützung von Einrichtungen des Regelsystems in der Kommune im Hinblick auf die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. ABl. NRW. 05/25 |
11-02 Nr. 19 | Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganztagsschulen im Primarbereich | Runderlass Im Rahmen der vorgesehenen jährlichen Dynamisierung der Fördersätze um drei Prozent wird der Erlass angepasst. Zudem werden wichtige Klarstellungen und Vereinheitlichungen in der Richtlinie und den Anlagen umgesetzt. ABl. NRW. 05/25 |
11-02 Nr. 23 | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule | Änderung ABl. NRW 12/24 |
11-02 Nr. 24 | Geld oder Stelle – Sekundarstufe I; Zuwendungen pädagogischen Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote | Änderung ABl. NRW. 05/25 |
11-02 Nr. 28a | Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion | Verordnung ABl. NRW. 12/24 |
11-02 Nr. 31 | Zuwendungen für die Durchführung „FerienIntensivTraining - FIT in Deutsch“ | Änderung ABl. NRW. 07/24 |
11-02 Nr. 33 | Änderungsgesetz ABl. NRW. 03/25 | |
11-02 Nr. 45a | Richtlinie über die Förderung von Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen | Runderlass Das Land unterstützt die Schulsozialarbeit bereits seit Jahren dauerhaft mit landeseigenen Stellen. Zudem fördert das Land als freiwillige Leistung die Schulsozialarbeit in kommunaler Verantwortung auf Grundlage dieser Richtlinie durch jährlich bereitgestellte Landesmittel in Höhe von 57,7 Millionen Euro. ABl. NRW. 05/25 |
11-02 Nr. 52 | Projekt Alltagshelferinnen und Alltagshelfer an Grundschulen und Förderschulen | Änderung ABl. NRW. 11/24 |
11-02 Nr. 57 | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung der Säule I des Startchancen-Programms (Investitionsprogramm Startchancen) | Runderlass ABl. NRW. 09/24 |
11-02 Nr. 58 | Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten im Rahmen des Startchancen-Programms | Runderlass Das Land gewährt Zuwendungen für die Durchführung von zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten an Startchancen-Schulen zur Förderung der sozial-emotionalen Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler. ABl. NRW. 05/25 |
11-02 Nr. 59 | Runderlass ABl. NRW. 01/25 | |
11-02 Nr. 60 | Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung | Runderlass ABl. NRW. 07/25 |
11-03 Nr. 7.1 | Verordnung über die Finanzierung von Ersatzschulen | 10. Änderungsverordnung ABl. NRW. 04/25 |
11-04 Nr. 20 | Gemeinsamer Runderlass ABl. NRW. 04/25 | |
11-11 Nr. 1 11-11 Nr. 1.1 |
Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) für das Schuljahr 2025/2026 | Änderung ABl. NRW. 06/25 |
12-21 Nr. 18 | Kommunale Integrationszentren | 2. Änderungserlass ABl. NRW. 05/25 |
12-22 Nr. 1 | Regionale Bildungszentren der Berufskollegs (RBZB) | Runderlass Als Ergebnis der Projektlinie A des landesweiten Schulversuchs „Regionale Bildungszentren der Berufskollegs (RBZB)“ mit einer Laufzeit von 2019 bis 2025 ermöglicht der Runderlass neue Organisations- und Leitungsstrukturen für die Zusammenarbeit von Berufskollegs mit ihren Schulträgern in Regionalen Bildungszentren. Die RBZB greifen Herausforderungen der Region auf und vertreten die Interessen der Berufsbildung gemeinschaftlich im Verbund. Als regionale Handlungseinheit nutzt ein RBZB die administrativen und pädagogischen Funktionen des Verbundes, um abgestimmte und effiziente Entscheidungen im Rahmen der Vernetzung als Mehrwert für die Region zu generieren. Somit werden organisatorische, pädagogische aber auch didaktische Prozesse und Strukturen optimiert. Datengestützte Qualitätsentwicklung dient dabei der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Verbundarbeit. ABl. NRW. 04/25 |
12-61 Nr. 1.4 | Blockunterricht an Berufskollegs; Zeiteinteilung für den Blockunterricht für die Schuljahre 2025/26 bis 2029/30 für die Ausbildungsberufe „Sozialversicherungsfachangestellte/Sozialversicherungsfachangestellter", „Bankkauffrau/Bankkaufmann“ sowie für die Stufenausbildung in der Bauwirtschaft | Neufassung ABl. NRW. 07/25 |
12-63 Nr. 2 | Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I | Änderung ABl. NRW. 05/25 |
12-65 Nr. 2 | Termine für die Durchführung der zentralen Abiturprüfungen bis 2027 | Änderung ABl. NRW. 06/25 ABl. NRW. 04/25 |
12.65 Nr. 8 | Termine für die Zentralen Prüfungen 10 im Schuljahr 2026/2027 an Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschulen, Gymnasien mit einer Klasse 10 (SI) und Förderschulen, am Ende des 4. Semesters an Weiterbildungskollegs mit Bildungsgang Abendrealschule und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen sowie an Waldorf-Förderschulen | Änderung ABl. NRW. 07/25 |
13-11 Nr. 1.1 | Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule
| 2. Änderungsverordnung Gegenstand der Verordnung ist eine Anpassung an die aktuelle Beschlusslage der Kultusministerkonferenz. Die Vereinbarung zur Arbeit in der Grundschule legt für die Grundschule eine Mindeststundenzahl in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht fest. ABl. NRW. 04/25 |
13-11 Nr. 1.2 | Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule
| Änderung Aufgrund der Zweiten Verordnung zur Änderung der Ausbildungsordnung Grundschule vom 24. März 2025 ergibt sich im Zuge der Stärkung des Fachunterrichts und der individuellen Förderung Änderungsbedarf an den Verwaltungsvorschriften zur AO-GS. ABl. NRW. 04/25 |
13-21 Nr. 1.1 | Siebte Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I | 7. Änderungsverordnung ABl. NRW. 07/25 |
13-21 Nr. 1.2 | Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I) | Änderung |
13-21 Nr. 6 | Unterrichtliche Vorgaben der zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 (ZP10) | Änderung ABl. NRW. 07/25 |
13-32 Nr. 6 | Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2028 | Änderung ABl. NRW. 06/25 |
13-32 Nr. 10 | Gleichzeitiger Erwerb der deutschen allgemeinen Hochschulreife und des französischen Baccalauréat | Neufassung |
13-33 Nr. 1.1 19-33 Nr. 4.1 13-32 Nr. 3.1 19-33 Nr. 2 19-32 Nr. 4.1 19-11 Nr. 1.1 13-51 Nr. 1.1
| Verordnung zur Übertragung der Schulversuche „Berufsfachschule für Ingenieurtechnik“ und „Fachoberschule für Informatik“ in das Regelsystem sowie zur Änderung von Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz NRW | Mantelverordnung ABl. NRW. 04/25 |
13-33 Nr. 13 | Runderlass | |
13-33 Nr. 14 | Zusatzqualifikation Künstliche Intelligenz in der Beruflichen Bildung | Runderlass ABl. NRW. 07/25 |
13-51 Nr. 1.2 | Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Abiturprüfung für Schülerinnen und Schüler an Waldorfschulen (VVzPO-Waldorf) | Änderung ABl. NRW 06/25 |
14-23 Nr. 4 | Mehr Freiräume für Schulen mit erweiterter Selbstständigkeit | Neufassung |
18-29 Nr. 5 |
|
Mit Inkrafttreten der Neufassung der RISU-NRW wird die Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht - Empfehlung der Kultusministerkonferenz in der Fassung vom 21. September 2023 (RiSU-KMK) - verbindlich umgesetzt. Für NRW gelten abweichend von der KMK-Fassung Ergänzungen und Präzisierungen, die im nachstehenden Erlass aufgelistet sind. ABl. NRW. 07/24 |
19-11 Nr. 1.2 | Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (VVzAPO-WbK) | Änderung ABl. NRW. 01/25 |
19-11 Nr. 2 | Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2028 an Weiterbildungskollegs | Änderung ABl. NRW. 06/25 |
20-22 Nr. 8 | Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte |
Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Fachkräfte, die zur Unterstützung von Lehrkräften in Multiprofessionellen Teams an Schulen des Gemeinsamen Lernens und an Förderschulen mitwirken und anderen Berufsgruppen angehören. Sie richtet sich darüber hinaus an sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase. Ziel der Fortbildungsmaßnahme ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Vermittlung von Kenntnissen, Praxisbeispiele und Reflexionsphasen dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben, ausgehend von ihrem beruflichen Hintergrund und ihren bisherigen Berufserfahrungen, im Arbeitsfeld Schule erfolgreich wahrzunehmen. Die Fortbildung wird im Blended-Learning-Format angeboten. Entsprechend kommt die „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung. ABl. NRW. 12/24 Fortbildung: Fortbildungsmaßnahme zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht am Berufskolleg Die Fortbildungsmaßnahme bietet Lehrkräften Unterstützung bei der didaktisch begründeten Verknüpfung von Präsenz- und synchronem Distanzunterricht unter Nutzung digitaler Möglichkeiten. Mit einer Vielzahl an didaktischen, pädagogischen und organisatorischen Themenschwerpunkten werden spezifische Fragestellungen des jeweiligen Bildungsgangs behandelt. ABl. NRW. 09/24 Fortbildung: QuaMath – Unterrichts- und Fortbildungsqualität in Mathematik entwickeln Die Fortbildungsmaßnahme wurde vom Deutschen Zentrum für Lehrerbildung Mathematik (DZLM) und vom Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik (IPN) entwickelt und wird auf Beschluss der 376. Kultusministerkonferenz durchgeführt. Sie adressiert Lehrkräfte aller Jahrgangsstufen des Primar- und Sekundarbereichs aller Schulformen außer berufsbildenden Schulen und zieldifferent unterrichtenden Förderschulen, beginnt 2024 und erstreckt sich über zehn Jahre. Sie verfolgt das Ziel, im Sinne eines langfristigen Beitrags zur Bildungsgerechtigkeit die mathematische Bildung zu stärken und die Unterrichtsqualität auszubauen. Die Umsetzung wird durch kontinuierliche Beforschung begleitet und deren Ergebnissen entsprechend angepasst. ABl. NRW. 09/24 Fortbildung: Praxisunterstützende Fortbildungsmaßnahme zur Vertiefung der Pädagogischen Einführung Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Lehrkräfte, die nach einem Seiteneinstieg in der Primarstufe oder der Sekundarstufe I unterrichten und die Pädagogische Einführung absolviert haben. Sie baut inhaltlich auf die Pädagogische Einführung auf und ermöglicht eine vertiefende Auseinandersetzung mit der beruflichen Praxis. Im Vordergrund stehen daher der Praxisbezug und die Erweiterung des Repertoires an Handlungsstrategien für eine differenzierende, aktivierende und effektive Unterrichtsführung. Hierbei finden durchgehend auch relevante Aspekte des Gemeinsamen Lernens Berücksichtigung. Über die Reflexion gewohnter Handlungsmuster werden alternative Handlungskonzepte entwickelt. Gerade Konflikte und herausfordernde Situationen erfahren so eine Neubewertung. Zur nachhaltigen Verankerung werden professionelle Lerngemeinschaften und kollegiale Unterstützungsstrukturen thematisiert. Die Fortbildung wird im Blended-Learning-Format angeboten. Entsprechend kommt die „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung. ABl. NRW. 07/24 |
20-22 Nr. 65 | Fort- und Weiterbildung; Qualifizierung von Beamtinnen und Beamten in der unteren und oberen Schulaufsicht | Fortbildung: Kollegiales Coaching – Maßnahme für Schulaufsicht Ziel der Maßnahme ist die Befähigung, kollegiales Coaching im jeweiligen beruflichen Umfeld und Alltag selbstorganisiert in regionalen Kleingruppen durchzuführen, um die Beratungs- und Gesprächsführungskompetenzen sowie die Selbstreflexionsfähigkeit der Gruppenmitglieder zu fördern. ABl. NRW. 09/24 |
21-13 Nr. 10 | Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase | Runderlass ABl. NRW. 04/25 |
21-13 Nr. 13 |
| Runderlass ABl. NRW. 05/25 |
21-22 Nr. 1 | Vergütung von nebenamtlichen Prüfungstätigkeiten bei Staatsprüfungen und Laufbahnprüfungen im Bereich Schule | Runderlass |
21-22 Nr. 3 | Prüfungsvergütungen bei Externenprüfungen und Sprachfeststellungsprüfungen | Runderlass ABl. NRW. 01/25 |
21-22 Nr. 22 | Vergütung der Mehrarbeit und des nebenamtlichen Unterrichts im Schuldienst; Anpassung der Vergütungssätze | Änderung ABl. NRW. 12/24 |