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    13-32 Nr. 8

    Erstellung
    von Aufgabenentwürfen
    für die schriftlichen Abiturprüfungen

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 25.07.2006 (ABl. NRW. S. 324)1

    In den schriftlichen Abiturprüfungen mit zentral gestellten Aufgaben soll eine möglichst enge Anbindung der Aufgaben an die unterrichtliche Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler gewährleistet sein. Grundlage für die Entwicklung der Prüfungsaufgaben sollen deshalb Aufgabenentwürfe aus den Schulen selbst sein, die in fachbezogenen Aufgabenkommissionen gesichtet und unter dem Gesichtspunkt der Vergleichbarkeit der Anforderungen überarbeitet werden. Dieses Verfahren hat sich in Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern bewährt.

    Die obere Schulaufsicht wird jährlich Lehrkräfte auswählen und mit der Erstellung von Aufgabenentwürfen im Rahmen der allgemeinen Dienstpflichten beauftragen. Dabei ist sicherzustellen, dass keine Lehrkraft in unzumutbarer Weise belastet wird; die Zahl der zu erstellenden Aufgabenentwürfe je Fach wird in keinem Fall die Zahl der für das Fach vorgesehenen Auswahlaufgaben überschreiten, in der Regel deutlich darunter liegen. Um die erforderliche inhaltliche Breite bei den Aufgabenentwürfen zu erhalten, kann die Beauftragung auch eine bestimmte Aufgabenart oder bestimmte inhaltliche Schwerpunkte entsprechend den jeweils gültigen Vorgaben vorsehen.

    Zur Orientierung bei der Erstellung der Aufgabenentwürfe dienen die in den nordrhein-westfälischen Bildungsserver (www.standardsicherung.nrw.de) eingestellten Aufgabenbeispiele, Konstruktionsvorgaben, Operatorenlisten sowie ggf. veröffentliche zentrale Prüfungsaufgaben aus vorhergehenden Jahren. Darüber hinaus stehen die Fachdezernentinnen und Fachdezernenten zur Beratung zur Verfügung.

    Auch allen anderen interessierten Lehrerinnen und Lehrern wird Gelegenheit gegeben, Aufgabenentwürfe einzureichen, um mit ihren Ideen und Anregungen den Fundus qualitätvoller Aufgaben zu bereichern.

    Der Termin für die späteste Vorlage der Aufgabenentwürfe und eine Adresse für die elektronische Übermittlung werden jährlich rechtzeitig bekannt gegeben.

     


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