10-11 Nr. 1
Verordnung
über die Bildung
von regierungsbezirksübergreifenden
Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen
des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs
Vom 14. Juli 2005,
zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. Mai 2026
(GV. NRW. S. 347/ABl. NRW. 07/26)
Aufgrund des § 84 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) wird verordnet:
§ 1
Die Schuleinzugsbereiche für regierungsbezirksübergreifende Fachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs werden nach Maßgabe der Anlage dieser Verordnung gebildet.
§ 2
Die Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.1
Nachfolgend finden Sie die Anlage zur Verordnung: |
1 Das Datum bezieht sich auf das Inkrafttreten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung; die geänderte Fassung tritt zum 1. August 2026 in Kraft.










