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    14-14 Nr. 2

    Landessportfest der Schulen;
    Ausschreibung

    Gem. RdErl. d. Innenministeriums
    u.d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung
    v. 16.06.2007 (ABl. NRW. S. 408)1

    Das Landessportfest der Schulen wird alljährlich durchgeführt. Es ist ein offener Wettbewerb für alle Schulen der Sekundarstufen I und II.

    Die Ausschreibung (Regelungen, Durchführungsbestimmungen, Termine usw.) wird alljährlich in der Broschüre der Staatskanzlei (Abteilung Sport) des Landes NRW „Schulsport-Wettkämpfe in NRW“ veröffentlicht und den Schulen über das Amtsblatt mitgeteilt.

    Für Lehrkräfte, die eine Betreuer- oder Schiedsrichterfunktion wahrnehmen oder in einem Schieds- bzw. Wettkampfgericht ihren Einsatz finden, gelten das Landessportfest der Schulen sowie die Finalveranstaltungen des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA und JUGEND TRAINIERT FÜR PARALYMPICS als dienstliche Veranstaltungen. Die Dienstreisegenehmigungen sollen erteilt werden, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen.

    Für aktiv teilnehmende Schülerinnen und Schüler bzw. Schülerkampf- und -schiedsrichterinnen und -richter soll eine Befreiung vom Unterricht erfolgen, sofern nicht wichtige Gründe entgegenstehen.

     


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