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    13-72 Nr. 9

    Anwendung
    der Bestimmungen über den Erwerb
    von Abschlüssen
    und Berechtigungen in der Sekundarstufe I
    auf Zeugnissen
    der International School of Düsseldorf

    RdErl. d. Ministeriums
    für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung
    v. 13.06.2000 (ABl. NRW. S. 212)1

    Schülerinnen und Schülern der International School of Düsseldorf - Private Gesamtschule der Sekundarstufe I - Ersatzschule eigener Art des Trägervereins International School of Düsseldorf e.V. (ISD) wird auf Antrag von der Bezirksregierung in Düsseldorf nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen ein Abschluss zuerkannt der dem Ersten Schulabschluss, dem Erweiterten Ersten Schulabschluss oder dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertig ist. Mit dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) kann die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe erteilt werden. Die Gleichwertigkeit wird auf der Grundlage der von der ISD ausgestellten Abschlusszeugnisse der Jahrgangsstufen 9 bzw. 10 zuerkannt.

    1. Die für die Bewertung von Schülerleistungen von der ISD zugrunde gelegte Bewertungsskala entspricht den Notenstufen nach § 48 Abs. 3 SchulG (BASS 1-1) wie folgt:

    A/A- entspricht der Notenstufe sehr gut,

    B+/B/B- entspricht der Notenstufe gut,

    C+/C/C- entspricht der Notenstufe befriedigend,

    D+/D entspricht der Notenstufe ausreichend,

    D- entspricht der Notenstufe mangelhaft,

    F entspricht der Notenstufe ungenügend.

    Tabelle 1: Bewertungsskala ISD

    2. Die von der ISD in den Jahrgangsstufen 9 und 10 angebotenen Fächer entsprechen den nach der auslaufenden AO-S I (alt - BASS 2004/2005 13-21 Nr. 1.1) verbindlichen Fächern/Lernbereichen wie folgt:

    Fächerkanon ISD

    ISD

    AO-S I

    Jahrgangsstufe 9

     

    German 9

    (Composition and Literature)1

    Deutsch

    English 9Seite 1

    Englisch

    Algebra I2 oder GeometrySeite 1

    Mathematik

    ScienceSeite 1

    Naturwissenschaften

    History

    Gesellschaftslehre

    Information Technology

    Arbeitslehre

    Sports

    Sport

    Visual Education

    Kunst

    Chorus oder Meister Singers oder Jazz Ensemble oder Orchestra

    Musik

    French oder Spanish

    Wahlpflichtbereich I

    Spanish oder Japanese oder

    ein Musikbereich

    Wahlpflichtbereich II

    Jahrgangsstufe 10

     

    German 10

    (Composition and Literature)Seite 1

    Deutsch

    English 10

    (Composition and Literature)Seite 1

    Englisch

    GeometrySeite 1 oder Algebra IISeite 1

    Mathematik

    ScienceSeite 1

    Naturwissenschaften

    History

    Gesellschaftslehre

    Design Technology

    Arbeitslehre

    Sports

    Sport

    Visual Education

    Kunst

    Chorus oder Meister Singers oder Jazz Ensemble oder Orchestra

    Musik

    French oder Spanish

    Wahlpflichtbereich I

    Spanish oder Japanese oder
    ein Musikbereich

    Wahlpflichtbereich II

    ________________________________________

    1) E-Kursniveau

    2) Grundkursniveau

    Tabelle 2: Fächerkanon ISD Jahrgangsstufe 9 und 10

    3. Mit dem Abschlusszeugnis der Jahrgangsstufe 9 wird ein dem Ersten Schulabschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt, wenn die Voraussetzungen des § 40 Abs. 3 APO-S I (BASS 13-21 Nr. 1.1) erfüllt sind.
    Die in einem Fach mit E-Kursniveau erteilte Leistungsnote wird wie     eine um eine Notenstufe bessere Leistungsnote gewertet.

    4. Mit dem Abschlusszeugnis nach der Jahrgangsstufe 10 wird ein dem Erweiterten Ersten Schulabschluss gleichwertiger Abschluss zuerkannt, wenn nach dem Abschlussverfahren gemäß §§ 30 bis 39 APO-S I die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 APO-S I erfüllt sind.

    5. Mit dem Abschlusszeugnis nach der Jahrgangsstufe 10 wird ein dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertiger Abschluss zuerkannt, wenn nach dem Abschlussverfahren gemäß §§ 30 bis 39 APO-S I die Voraussetzungen des § 42 Abs. 3 APO-S I erfüllt sind.

    6. Mit dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) wird die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe zuerkannt, wenn die Voraussetzungen des § 43 Abs. 3 APO-S I erfüllt sind.

    7. Für die Bescheinigung der Gleichwertigkeit gilt das Muster in der Anlage.

    8. Die Gleichwertigkeit kann erstmals für Abschlusszeugnisse zuerkannt werden, die von der ISD zum Ende des Schuljahres 1999/2000 ausgestellt worden sind.

     

    Nachfolgend finden Sie die Anlage zum Runderlass:

    Anlage

     

     

     

     

     


    1 Bereinigt. Eingearbeitet:
    RdErl. v. 12.11.2006 (ABl. NRW. S. 518)

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