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    14-21 Nr. 1

    UNESCO-Projekt-Schulen

    RdErl. d. Kultusministeriums
    v. 31.08.1987 (GABl. NW. S. 553)1

    Die Arbeit der UNESCO-Projekt-Schulen basiert auf einem Beschluss der Mitgliedstaaten der UNESCO aus dem Jahre 1952, Schulen, die sich in besonderem Maße für die Erziehung zu internationaler Verständigung einsetzen, in einem Netzwerk zusammenzufassen.

    Die engere Zielsetzung für die Unterrichtsarbeit an UNESCO-Projekt-Schulen ergibt sich aus der 1974 von der UNESCO verabschiedeten „Empfehlung über die Erziehung zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit und zum Weltfrieden sowie die Erziehung im Hinblick auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten“.

    UNESCO-Projekt-Schulen sind demnach Lernorte, an denen die Schülerinnen und Schüler sowohl durch das Bildungsangebot als auch durch die Lernatmosphäre der Schule darauf vorbereitet werden, dass sie in dieser Welt nicht isoliert, sondern nur als Teil einer internationalen Gesellschaft leben und überleben können.

    Die praktische Umsetzung der genannten Zielsetzung erfolgt durch

    - die verstärkte Aufnahme von Themen und Problemstellungen von internationaler Tragweite im Fachunterricht aller Unterrichtsfächer;

    - fächerübergreifende Unterrichtsprojekte zu Schwerpunktthemen, die in der Regel dem internationalen Jahresthema der Vereinten Nationen entsprechen;

    - öffentliche Projekt- und Studientage, Ausstellungen, thematisch orientierte Schulfeste;

    - Schüleraustauschprogramme, Schulpartnerschaften mit ausländischen Schulen, Patenschaften für Entwicklungsprojekte, internationale Schülerseminare.

    Insgesamt bieten die Projektwochen der UNESCO-Projekt-Schulen Gelegenheit, innovative Arbeitsformen zu erproben und Erfahrungen und Materialien an andere Schulen weiterzugeben, also „modellhaft“ zu arbeiten.

    UNESCO-Projekt-Schule bzw. am Projektschulprogramm mitarbeitende Schule kann eine Schule werden, wenn sich die Mitwirkungsgremien für eine Mitarbeit entscheiden und ein entsprechender Beschluss der Schulkonferenz vorliegt.

    Anträge der Schulen sind dem Ministerium für Schule und Bildung, dem Landeskoordinator und zur Weiterleitung an die Deutsche UNESCO-Kommission in Bonn vorzulegen.

    Der Status einer UNESCO-Projekt-Schule wird in der Regel erst nach einer mehrjährigen Vorlaufzeit als mitarbeitende Schule mit besonderen Aktivitäten im Bereich der UNESCO-Themen von der Deutschen UNESCO-Kommission bei der UNESCO Paris beantragt. Einzelheiten teilt die Deutsche UNESCO-Kommission, Martin-Luther-Allee 42, 53175 Bonn, auf Anfrage mit. Die Liste der UNESCO-Projektschulen findet sich im Internet unter: https://www.unesco.de/bildung/unesco-projektschulen

     


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