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    13-72 Nr. 2

    Anerkennung
    von DDR-Zeugnissen,
    die den Abschlusszeugnissen der Realschule
    vergleichbar sind

    RdErl. d. Kultusministeriums
    v. 26.03.1973 (GABl. NW. S. 303)1

    Die Kultusministerkonferenz hat am 04.01.1972 einen Beschluss über die Anerkennung von DDR-Zeugnissen, die den Abschlusszeugnissen der Realschule vergleichbar sind, gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung bekanntgegeben.

    I.
    Anerkennung von DDR-Zeugnissen,
    die den Abschlusszeugnissen der Realschule
    vergleichbar sind

    Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.01.1972

    1. Die an einer Oberschule der DDR nach dem Besuch von insgesamt 10 Schuljahren erworbenen Versetzungszeugnisse in eine 11. Klasse werden den Abschlusszeugnissen der Realschule gleichgestellt.

    2. Die von einer Mittelschule (oder „Zehnklassenschule“) in der DDR nach dem Besuch von 10 aufsteigenden Jahresklassen ausgestellten Abschlusszeugnisse werden den Abschlusszeugnissen der Realschule gleichgestellt.

    3. Desgleichen werden die Abschlusszeugnisse der 10-klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (nach den Gesetzen vom 02.12.1959 bzw. 25.02.1965) den Abschlusszeugnissen der Realschule gleichgestellt.

    II.

    Zeugnisse, die nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz den Abschlusszeugnissen der Realschule gleichgestellt sind, weisen den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) nach.

     


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