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    1. Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Bildungsgangleitungen und Lehrkräfte, die den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent mit Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder" einführen oder weiterentwickeln.

    Sie unterstützt Schulen bei der Organisation und pädagogischen Ausrichtung der Ausbildung durch die Thematisierung unterschiedlicher Aspekte der Lernortkooperation in Abstimmung mit den beteiligten Praxiseinrichtungen und deren Trägern.

    2. Die Fortbildungsmaßnahme vermittelt Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal die notwendige Handlungssicherheit für eine systematische Verankerung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) im Sinne des Whole School Approach (WSA). Schulen sollen sich über den WSA selbstgesteuert zu ganzheitlichen Lernorten entwickeln, in denen BNE als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der Schule verankert ist. Der WSA ist über fünf Handlungsfelder strukturiert: Unterricht und Lernen, Schulkultur, Gebäude und Campus, Organisation sowie Netzwerke und Kooperationen.

    3. In der Fortbildung erhalten Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal aller Schulformen Unterstützung dabei, Kompetenzen im Bereich Mehrsprachigkeit zu entwickeln und erworbene Kompetenzen auszubauen. Dies umfasst unter anderem die Erprobung von Möglichkeiten des Einsatzes digitaler Zugänge für die Erstellung differenzierter Lernangebote und Lernwege, die Gestaltung sprachsensiblen Unterrichts und Einblicke in mögliche Wege mehrsprachiger Unterrichts- und Schulentwicklung.

    Zu BASS 20-22 Nr. 8

    Änderung des Runderlasses
    „Fort- und Weiterbildung;
    Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)“

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 29. Juli 2026 (ABl. NRW. 08/26)

    1

    In dem Runderlass „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 – 60 SchulG)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. April 2014 (ABl. NRW. S. 235), der zuletzt durch Runderlass vom 7. Juli 2026 (ABI. NRW. 07/26) geändert worden ist, wird die Anlage 1 wie folgt geändert:

    Am Ende werden folgende Angaben eingefügt:

    „XXXV

    Sozialassistenz in Offenen Ganztagsschulen

    Die Fortbildungsmaßnahme unterstützt Schulen bei der Organisation der Ausbildung durch Abstimmung mit den beteiligten Praxiseinrichtungen und deren Trägern. Sie richtet sich an Bildungsgangleitungen und Lehrkräfte, die den Bildungsgang „Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Staatlich geprüfter Sozialassistent mit Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder" einführen oder weiterentwickeln.

    Zentrale Aspekte der Maßnahme sind

    - die Entwicklung bedarfsorientierter Lehr-Lern-Arrangements und die Entwicklung von Praxiskonzepten und Aufgaben für das Lernen am anderen Ort sowie deren rechtsichere Bewertung und Implementierung an Schulen

    - die Qualitätsentwicklung von Konzepten des Distanzlernens am Beispiel des betreffenden Bildungsgangs

    - die Qualitätsentwicklung von Konzepten zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern

    - die Qualitätsentwicklung von Prüfungskonzepten

    Die schulexterne, in Präsenz stattfindende und 24 Fortbildungsstunden umfassende Fortbildungsmaßnahme besteht aus drei Modulen im Umfang von je acht Fortbildungsstunden, die vollständig zu absolvieren sind:

    Modul 1: Organisationsformen und Strukturen der Praxiseinrichtungen

    - Rechtsstellung von Schülerinnen und Schülern des Bildungsgangs

    - Rollenverständnis der Schülerinnen und Schüler in der Praxiseinrichtung

    - Organisation des Praktikums im zweiten Arbeitsfeld

    - Entwicklung von Praxiskonzepten und deren Bewertung vor dem Hintergrund unterschiedlicher Organisationsformen des Ganztags

    Modul 2: Praxisorientierte Gestaltung des Bildungsgangs

    - Lernsituationen bzw. Lehr-Lern-Arrangements mit Bezug zu Praxisbesuchen

    - Praxisaufgaben, fachpraktische Anteile und Aufgaben für das Lernen am anderen Ort einschließlich deren Bewertung

    Modul 3: Zusammenarbeit im multiprofessionellen Team

    - Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern

    - Unterstützungskonzepte für Schülerinnen und Schüler

    - Umgang mit Tendenzen zum Ausbildungsabbruch und Schulabsentismus

    Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.

    Die Fortbildung ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten. Schwerbehinderte Menschen sind bevorzugt zuzulassen.

    Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.

    XXXVI

    WIRksam Wandeln - Partizipative Schulentwicklung im Whole School Approach durch Bildung für Nachhaltige Entwicklung1

    Ziel der Maßnahme ist es, Schulen bei der systematischen Verankerung von Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE) im Sinne des Whole School Approach (WSA) zu unterstützen. Schulen sollen sich zu ganzheitlichen Lernorten entwickeln, in denen BNE als Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der Schule verankert ist. Die konkrete Ausgestaltung der Schulentwicklungsprozesse erfolgt selbstgesteuert durch die Schulen.

    BNE verknüpft soziale, kulturelle, demokratische, ökologische und ökonomische Aspekte und orientiert sich an den 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen. Der WSA versteht nachhaltige Schulentwicklung als systemischen Ansatz, der Nachhaltigkeit in fünf Handlungsfeldern verankert: Unterricht und Lernen, Schulkultur, Gebäude und Campus, Organisation sowie Netzwerke und Kooperationen.

    Die Fortbildungsmaßnahme „WIRksam Wandeln - Partizipative Schulentwicklung im Whole School Approach durch Bildung für Nachhaltige Entwicklung“ richtet sich an Schulen in Nordrhein-Westfalen, die BNE im Rahmen ihrer Schulentwicklung stärken oder einführen möchten. Begünstigende Faktoren sind die

    - Bildung einer Fortbildungsgruppe aus drei bis fünf Lehrkräften und weiteren pädagogischen Fachkräften, darunter mindestens eine Person der (erweiterten) Schulleitung, und

    - Bereitschaft zur schulinternen Umsetzung des WSA im Sinne einer lernenden Organisation.

    Die zweijährige Fortbildung kombiniert modulare, schulübergreifende Veranstaltungen eines Netzwerks mehrerer Schulen mit schulinterner Prozessbegleitung durch ein Moderationsteam, das Schulentwicklungsberatende einschließt. Sie enthält folgende zentralen Inhalte:

    - strukturelle Verankerung von BNE im WSA,

    - Professionalisierung der Lehrkräfte und des weiteren pädagogischen Personals in BNE, Schul- und Unterrichtsentwicklung und kollegialer Kooperation,

    - partizipative und handlungsorientierte Lernformate (z. B. Systemdenken, lösungsorientierte Ansätze),

    - Reflexion professioneller Haltungen,

    - Vernetzung mit außerschulischen Partnern.

    Die Fortbildungsmaßnahme wird in Präsenz durchgeführt und umfasst 56 Fortbildungsstunden in sieben aufeinander aufbauenden Modulen, die einen Umfang von je acht Fortbildungsstunden besitzen. Sie zielt auf Kompetenzerwerb und Transfer in die Schulentwicklung. Der Austausch zwischen Schulen bewirkt im jeweiligen Netzwerk den Aufbau einer professionellen Lerngemeinschaft. Folgende Module werden absolviert:

    1. Schulische Verortung im WSA

    2. Partizipative Organisationskultur

    3. Zukunftskompetenzen und Lernkultur

    4. Vernetzung und Kooperation

    5. Präventionssensible Schule

    6. Gestaltung nachhaltiger Lernräume

    7. Zukunftswerkstatt zur weiteren WSA-Implementierung.

    Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.

    Die Fortbildung ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten. Schwerbehinderte Menschen sind bevorzugt zuzulassen.

    Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.

    XXXVII

    Mehrsprachigkeit als Chance in einer vielfältigen Gesellschaft2

    Die Fortbildungsmaßnahme zielt darauf ab,

    - die Teilnehmenden durch Vermittlung von Kenntnissen, Praxisbeispielen und Reflexionsphasen dabei zu unterstützen, Kompetenzen im Kontext Mehrsprachigkeit zu entwickeln sowie erworbene Kompetenzen auszubauen,

    - den Teilnehmenden Möglichkeiten des Einsatzes und der Erprobung digitaler Zugänge für die Erstellung differenzierter Lernangebote zur individuellen Förderung und für personalisierte Lernwege aufzuzeigen.

    Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte und an das weitere pädagogische Personal aller Schulformen. Die Teilnehmenden

    - reflektieren das eigene Handeln mit Blick auf die Superdiversität der Schulgemeinschaft und der damit verbundenen Mehrsprachigkeit,

    - entwickeln Unterrichtsvorhaben zunehmend sprachsensibel und mehrsprachig,

    - bringen sich konstruktiv in eine mehrsprachige Unterrichts- und Schulentwicklung ein.

    Die Fortbildung ist modular aufgebaut und vollständig zu absolvieren.

    Modul 1: Migrationspädagogik und Reflexion eigener Haltungen sowie schulischer Handlungspraktiken

    - Mehrsprachigkeit als Lernausgangslage und Bildungsziel in Nordrhein-Westfalen

    - Kennenlernen verschiedener Spracherwerbstheorien

    - Mehrsprachigkeit in der Schule: Reflexion eigener Haltungen sowie schulischer Handlungspraktiken

    Distanzphase 1

    - Reflexion der eigenen Mehrsprachigkeit und deren Auswirkungen auf die Unterrichtspraxis

    - Fachliteraturstudium

    Modul 2: Sichtbarmachen von Mehrsprachigkeit und Einbindung gesamtsprachlicher Repertoires

    - Auseinandersetzung mit verschiedenen Theorien und Konzepten zur Mehrsprachigkeit und Mehrsprachigkeitsdidaktik

    - Herkunftssprachlicher Unterricht in Nordrhein-Westfalen

    - Sichtbarmachen von Sprachbiographien

    Distanzphase 2

    - Erarbeitung von Sprachbiographien mit Schülerinnen und Schülern und Dokumentation sowie Reflexion eigener Erfahrungen

    Modul 3: Anwendung der Mehrsprachigkeitsmethodik und -didaktik in der Praxis

    - Zunehmend sprachsensible und mehrsprachige Entwicklung von Unterrichtsvorhaben bzw. Projekten

    - Sichtbar- und Hörbarmachen von Mehrsprachigkeit durch ausgewählte Materialien für die Schulpraxis

    - Kennenlernen und Erproben von KI und deren Möglichkeiten für die Erstellung differenzierter Lernangebote zur individuellen Förderung und für personalisierte Lernwege

    Distanzphase 3

    Auseinandersetzung mit ausgewählten Materialien für die mehrsprachigkeitsbewusste Schulpraxis

    Modul 4: Mehrsprachigkeitsförderliche Unterrichts- oder Projektplanung

    - Vorstellung bilingualer und multilingualer Literaturangebote

    - Entwicklung konkreter Unterrichtsvorhaben bzw. Schulprojekte zur Förderung einer mehrsprachigen und interkulturellen Schulkultur

    Distanzphase 4

    - Mehrsprachige Entwicklung von Materialien für die Schulpraxis und Erprobung konkreter Einsatzideen im eigenen Unterricht bzw. in eigenen Projekten

    Modul 5: Impulse für eine mehrsprachigkeitsbewusste Schul- und Unterrichtsentwicklung

    - Umgang mit kritischen Einwänden in Bezug auf mehrsprachigkeitsbewusste Schul- und Unterrichtsentwicklung

    - Kennenlernen und Anwenden eines Prozessplanungsinstruments sowie prozessbezogener Kommunikationsstrategien

    Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 56 Fortbildungsstunden und ist in fünf Präsenzmodule im Umfang von je acht Fortbildungsstunden sowie vier asynchrone Distanzphasen im Umfang von je vier Fortbildungsstunden gegliedert.

    Es kommen die Bestimmungen der „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung.

    Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.

    Die Fortbildung ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten. Schwerbehinderte Menschen sind bevorzugt zuzulassen.

    Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.“

    2

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    ABl. NRW. 08/26

     


    1 Förderschulen und Klinikschulen, Hauptschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen können diese Maßnahme befristet bis zum 31. Juli 2029 buchen.

    2 Lehrkräfte und weiteres pädagogisches Personal an Förderschulen und Klinikschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen können diese Maßnahme befristet bis zum 31. Juli 2029 buchen.

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