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    Zu BASS 11-02 Nr. 60

    Zuwendungen
    für die Durchführung von Ferienprogrammen
    an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder
    Körperliche und motorische Entwicklung;
    Änderung

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 18. August 2026 - 512-2026-0003240

    Bezug:

    Runderlass „Zuwendungen für die Durchführung von Ferienprogrammen an gebundenen Ganztagsförderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung oder Körperliche und motorische Entwicklung“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 4. Juli 2025 (ABl. NRW. 07/25)

    1

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. In Nummer 6 wird die Angabe „1. August 2025 bis 31. Juli 2026“ durch die Angabe „1. August 2026 bis 31. Juli 2027“ und die Angabe „1. August 2025 bis zum 1. September 2026“ durch die Angabe „1. August 2026 bis 31. August 2027“ ersetzt.

    2. In Nummer 8 wird die Angabe „1. September 2026“ durch die Angabe „31. August 2027“ ersetzt.

    2

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Schule NRW in Kraft.

    ABl. NRW. 08/26

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