Die mit Runderlass „Berufskolleg – Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung (Anlage A APO-BK); vorläufige Bildungspläne“ vom 26. Juli 2024 (ABl. NRW. 08/24) vorläufige Inkraftsetzung der Bildungspläne der Berufe der Bauwirtschaft zum 1. August 2026 bleibt unberührt. |
Berufskolleg -
Fachklassen des dualen Systems
der Berufsausbildung (Anlage A APO-BK);
vorläufige Bildungspläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 7. Juli 2026 – 314 – 71.06.03.01-18-2026-3743
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Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte sowie der oberen Schulaufsicht wurden die Bildungspläne für die folgenden neu geordneten Berufe fertiggestellt.
Ausbildungsberuf |
Bautechnische Konstrukteurin und Bautechnischer Konstrukteur |
Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice und Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice |
Verfahrensmechanikerin Glastechnik und Verfahrensmechaniker Glastechnik |
Die vorgenannten Bildungspläne werden hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1-1) als vorläufige Bildungspläne festgesetzt.
Die Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de zur Verfügung gestellt.
Die nachstehend aufgeführten Lehr- und Bildungspläne zur Erprobung treten auslaufend außer Kraft.
Fundstelle | |
Bauzeichnerin und Bauzeichner | 25.03.2003 (ABl. NRW. S. 119) |
Kauffrau für Verkehrsservice und Kaufmann für Verkehrsservice | 21.11.1997 (GABI. NRW. 1 S. 283) |
2 Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am 1. August 2026 in Kraft.