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    Die mit Runderlass „Berufskolleg – Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung (Anlage A APO-BK); vorläufige Bildungspläne“ vom 26. Juli 2024 (ABl. NRW. 08/24) vorläufige Inkraftsetzung der Bildungspläne der Berufe der Bauwirtschaft zum 1. August 2026 bleibt unberührt.

    Zu BASS 15-33

    Berufskolleg -
    Fachklassen des dualen Systems
    der Berufsausbildung (Anlage A APO-BK);
    vorläufige Bildungspläne

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 7. Juli 2026 – 314 – 71.06.03.01-18-2026-3743

    1

    Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte sowie der oberen Schulaufsicht wurden die Bildungspläne für die folgenden neu geordneten Berufe fertiggestellt.

    Ausbildungsberuf

    Bautechnische Konstrukteurin und Bautechnischer Konstrukteur

    Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice und Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice

    Verfahrensmechanikerin Glastechnik und Verfahrensmechaniker Glastechnik

    Die vorgenannten Bildungspläne werden hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1-1) als vorläufige Bildungspläne festgesetzt.

    Die Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de zur Verfügung gestellt.

    Die nachstehend aufgeführten Lehr- und Bildungspläne zur Erprobung treten auslaufend außer Kraft.

    Ausbildungsberuf

    Fundstelle

    Bauzeichnerin und Bauzeichner

    25.03.2003 (ABl. NRW. S. 119)

    Kauffrau für Verkehrsservice und Kaufmann für Verkehrsservice

    21.11.1997 (GABI. NRW. 1 S. 283)

    2 Inkrafttreten

    Dieser Runderlass tritt am 1. August 2026 in Kraft.

    ABl. NRW. 07/26

     

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