1. Die Fortbildung „Heterogenität als Chance am Berufskolleg“ ermöglicht mit ihrer neuen Struktur eine anpassungsfähige Zusammenstellung der Fortbildungsmodule, entsprechend der Bedarfe der Bildungsgänge. Zudem eröffnet das neu ausgestaltete Format mit hybriden Angeboten eine flexibilisierte Teilnahme von Lehrkräften am Berufskolleg. Die Aspekte der Diagnostik und Digitalisierung sind als Querschnittsaufgabe verstärkt aufgegriffen worden und ermöglichen einen datengestützten Umgang mit verstärkter Heterogenität von Schülerinnen und Schülern am Berufskolleg. 2. Lehrkräfte sehen sich im zunehmenden Maße einer breiten Palette von Gewaltformen ausgesetzt, die etwa von Beleidigungen über aggressives und gewaltbereites Verhalten der Schülerinnen und Schüler untereinander bis hin zur Gewalt gegen Lehrerinnen und Lehrer reicht. Um Gewalt frühzeitig entgegentreten zu können, setzt Deeskalation eine klare Haltung und eine eindeutige Kommunikation als Grundlage der Gewaltprävention voraus. Das Erlernen von Strategien erfordert daher eine persönliche Konfrontation mit Formen von Gewalt und einen richtigen Umgang damit. 3. Die Fortbildungsmaßnahme vermittelt Lehrkräften und weiterem pädagogischen Personal die notwendige Handlungssicherheit, um den staatlichen Bildungsauftrag zur Demokratieerziehung sicherzustellen. Die Teilnehmenden sollen lernen, die eigenständige Urteilsbildung der Schülerinnen und Schüler zu fördern. In diesem Rahmen stärkt die Maßnahme die methodische Kompetenz, gesellschaftliche Kontroversen wertfrei abzubilden und so den Klassenraum und die Schule als geschützten Ort einer offenen Debatte zu prägen. Gleichzeitig vermittelt die Maßnahme die Bedeutung einer klaren Positionierung gegenüber extremistischen Positionen und gibt erste hilfreiche Hinweise zum Umgang mit Angriffen auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung. 4. Das Fortbildungsangebot „Internationalen Austausch sowie internationale Mobilitäts- und Kooperationsprojekte mit Bildungseinrichtungen wirksam gestalten“ richtet sich an Lehrkräfte sowie an pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte aller Schulformen. Ziel ist der Erwerb bzw. der Ausbau von Kompetenzen zur Organisation und Durchführung internationalen Schulaustauschs sowie internationaler Mobilitäts- und Kooperationsprojekte. So werden Schulen dabei unterstützt, internationale Projekte im Unterricht, im Schulprofil sowie in der Zusammenarbeit mit Förderinstitutionen und externen Partnereinrichtungen nachhaltig zu verankern. In drei Modulen werden Gelingensbedingungen für internationale Projekte thematisiert, Kenntnisse zu Finanzierungsmöglichkeiten für internationale Begegnungen vermittelt sowie Handlungsstrategien zur Planung und Umsetzung von internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprojekten erarbeitet. Sie werden schulextern im digitalen Format durchgeführt und kombinieren jeweils synchrone und asynchrone Phasen. Das vierte Modul ermöglicht eine auf die jeweilige Schule zugeschnittene schulinterne Prozessbegleitung in Präsenz. Alle Module sind unabhängig voneinander buchbar. 5. Der Schutz von Kindern vor Gefahren ist ein grundlegender Bestandteil schulischen Handelns. Insbesondere gehört hierzu der Schutz vor Gewalt, sexuellen sowie emotionellen Übergriffen und Missbrauch. Die Bedeutung von Schule als Ort für den Kinder- und Jugendschutz kann daher nicht hoch genug bewertet werden. Schule ist der einzige Ort außerhalb der Familie, wo alle Kinder und Jugendlichen nahezu täglich gesehen und erreicht werden können. 6. Dem „basalen“ Fach (KMK-Terminologie) Mathematik kommt im Hinblick auf die späteren Berufs- bzw. Studienpläne der Absolventinnen und Absolventen der Beruflichen Gymnasien besondere Bedeutung zu. Dies gilt gerade auch für den Übergang in die sogenannten „WiMINT“-Fächer, also die Mintfächer plus Wirtschaftswissenschaften. Vor dem Hintergrund der unterdurchschnittlichen Prüfungsergebnisse in Mathematik wurde eine Fortbildungsmaßnahme entwickelt, die neue Mathematik-Themen, insbesondere aber den erfolgreichen Start in die Jahrgangsstufe 11 in den Mittelpunkt stellt. Die Fortbildung dient insofern der gezielten Förderung der Motivation beim Bildungsgangeinstieg und der allgemein weiteren Verbesserung der Unterrichtsqualität im Fach Mathematik an Beruflichen Gymnasien. 7. Die Fortbildungsmaßnahme „Aktuelles politisches Weltgeschehen im Unterricht“ zielt darauf ab, Lehrkräfte sowie weiteres pädagogisches Personal aller Schulformen für den professionellen Umgang mit unerwarteten politischen Ereignissen und der damit verbundenen Dynamik digitaler Informations- und Meinungsbildung zu qualifizieren. In zwei aufeinander aufbauenden Modulen stärkt sie die Informationskompetenz im Umgang mit digitalen Medien – von Social Media bis zu KI-Anwendungen – sowie die Fähigkeit, kontroverse und emotional geprägte Diskussionen im schulischen Alltag sicher zu moderieren. Grundlage des Handelns bilden die Prinzipien des Beutelsbacher Konsenses und die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Ziel ist es, pädagogische Fachkräfte darin zu unterstützen, aktuelle politische Entwicklungen reflektiert aufzugreifen und den daraus entstehenden Gesprächsbedarf im Unterricht und im Schulleben souverän zu begleiten. |
Änderung
des Runderlasses „Fort- und Weiterbildung;
Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung
für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)“
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 7. Juli 2026
1
In dem Runderlass „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 – 60 SchulG)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. April 2014 (ABl. NRW. S. 235), der zuletzt durch Runderlasse vom 26. Januar 2026 (ABI. NRW. 02/26) geändert worden ist, wird die Anlage 1 wie folgt geändert:
1. Abschnitt IV durch den folgenden Abschnitt IV ersetzt:
„IV
Heterogenität als Chance am Berufskolleg
Die Lehrkräfte am Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen erleben eine erhöhte Lern- und Leistungsheterogenität innerhalb der Lerngruppen eines Bildungsgangs. In vielen Fällen ergibt sich hieraus für die Bildungsgangarbeit ein Spannungsfeld zwischen den individuellen Voraussetzungen der Lernenden und den einheitlichen Zielstandards der kompetenzorientierten Bildungspläne. Hier setzt die Fortbildungsmaßnahme „Heterogenität als Chance am Berufskolleg“ an, indem sie Lehrkräfte dabei unterstützt, die beruflichen, gesellschaftlichen und personalen Handlungskompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu fördern und Heterogenität in Lerngruppen als Chance zu sehen. Alle Fortbildungsmodule wurden aus der Perspektive der Bildungsgangarbeit konzipiert und rücken damit die Bildungsgangentwicklung in den Fokus.
Die Fortbildung wird von Moderatorinnen und Moderatoren der staatlichen Lehrkräftefortbildung durchgeführt und bei einem von der Schulleitung festgestellten Bedarf durch den Einbezug von Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwicklungsberatern ergänzt. Sie findet in Präsenz statt, wobei Teile im digitalen synchronen Format durchgeführt werden können.
Sie setzt sich aus einem obligatorischen schulexternen und drei fakultativen bildungsganginternen Modulen zusammen:
- Prozessbegleitung für die Bildungsgangverantwortlichen im Umgang mit Heterogenität (Modul P, Pflichtmodul)
- Kompetenzentwicklung im Bildungsgang systematisiert beschreiben und individuell fördern (Modul K)
- Anspruchsniveaus und Arbeitsmaterialien im Bildungsgang differenzieren (Modul D)
- Sprache und Sprachsensibilität im Bildungsgang fördern (Modul S)
Die Maßnahme beginnt mit Modul P für Bildungsgangverantwortliche und wird mit einem der drei Wahlmodule für Lehrkräfte der jeweiligen Bildungsgänge fortgesetzt. Modul P wird für eine bis drei Personen pro Berufskolleg wahlmodulbegleitend durchgeführt. Es dient der weiteren Professionalisierung von Bildungsgangverantwortlichen in der Initialisierung, Planung, Prozessbegleitung und Evaluation unterrichtlicher Entwicklungsprozesse im Bildungsteam. Ziel ist es, die Anschlussfähigkeit an aktuelle Steuerungs-, Digital- und Qualifizierungsstrategien des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Integration aktueller Programme zur Sprachförderung sicherzustellen.
Innerhalb der Wahlmodule legen die Moderierenden gemeinsam mit den Bildungsgangverantwortlichen die von im Bildungsgang unterrichtenden Lehrkräften zu behandelnden Bausteine fest. Hierbei kann auch eine langfristige Umsetzungsstrategie gewählt werden. Die Themen „Pädagogische Diagnostik“ und „Digitalität“ werden als Querschnittsthemen in allen Bausteinen aller Module integriert behandelt. Die Module setzen sich aus folgenden Bausteinen zusammen:
Prozessbegleitung für die Bildungsgangverantwortlichen im Umgang mit Heterogenität (Modul P, Umfang: 20 Fortbildungsstunden)
- Initialisierung: Rahmenbedingungen, Meinungsbild zu Heterogenität im Bildungsgang, Beschluss der Bildungsgangkonferenz
- Planung: Zielklärung, Termin-, Arbeits- und Evaluationsplanung, Klärung der Ressourcen
- Prozessbegleitung: Zwischenstand im Fortbildungsprozess, Unterstützung der teilnehmenden Lehrkräfte Förderung der Kommunikation im Bildungsgang
- Evaluation: Ergebnisauswertung, Reflexion, Entwicklungsfelder im Bildungsgang
Kompetenzentwicklung im Bildungsgang systematisiert beschreiben und individuell fördern (Modul K, Umfang: 16 Fortbildungsstunden)
- Kompetenzorientierung als Ziel der Bildungsgangarbeit
- Diagnose fachlicher und personaler Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und deren Auswertung
- Beschreibung und Dokumentation fachlicher und personaler Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler
- Festlegung und Rückmeldung individueller Fördermaßnahmen, Beispiele der Lernberatung
- Kommunikation und Dokumentation des Lernprozesses
- Verankerung der individuellen Förderung in der didaktischen Jahresplanung
Anspruchsniveaus und Arbeitsmaterialien im Bildungsgang differenzieren (Modul D, Umfang: 16 Fortbildungsstunden)
- Differenzierung: Sensibilisierung und Begriffsklärung
- Kriterien und Methoden der Differenzierung
- Entwicklung von Lehr-Lern-Arrangements unter Berücksichtigung verschiedener Anspruchsniveaus und Differenzierungsformen
- Unterrichtsorganisation mit gelingender Differenzierung in partizipativen Lehr-Lern-Arrangements
- Einführung und Nutzung selbstgesteuerten Lernens in differenzierenden Unterrichtsarrangements
- Verankerung von Maßnahmen zur Differenzierung in der didaktischen Jahresplanung
Sprache und Sprachsensibilität im Bildungsgang fördern (Modul S; Umfang: 16 Fortbildungsstunden)
- Diagnose der Sprachkompetenz, Verfahren der Sprachstandsfeststellung
- Bestimmung des bildungsgangspezifischen Sprachniveaus
- Umsetzung des integrierten Fach- und Sprachlernens
- Berücksichtigung interkultureller Aspekte der Sprachförderung
- Entwicklung sprachsensiblen Unterrichts in berufsbezogenen Lernbereichen
- Unterscheidung von Sprachnormen
- Nutzung der Potentiale von Mehrsprachigkeit
- Unterstützung bei der Anwendung aktueller Programme zur Sprachförderung in beruflichen und Prüfungssituationen
Wird der maximale Umfang der Gesamtmaßnahme von insgesamt 68 Fortbildungsstunden gewählt, wird nach Nummer 7 des Runderlasses vom 6. April 2014 (ABI. NRW. S. 235) eine Anrechnung auf die wöchentliche Pflichtstundenzahl der entsprechend Teilnehmenden gewährt.
Bei einer Durchführung von Teilen im digitalen synchronen Format kommen die Bestimmungen der „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung.
Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildungsmaßnahme ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten. Schwerbehinderte Menschen sind bevorzugt zuzulassen.
2. Am Ende werden folgende Angaben eingefügt:
„XXIX
Gewaltprävention und Deeskalation durch Haltung und Kommunikation1
Die Fortbildungsmaßnahme zielt ab auf den Erwerb bzw. Ausbau von Kompetenzen im Umgang mit Gewalt an Schulen. Sie richtet sich an Lehrkräfte, an sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und an das weitere pädagogische Personal aller Schulformen, um das professionelle Handlungsrepertoire der Beschäftigten insbesondere in herausfordernden sowie konflikt- und gewaltbetonten Situationen zu stärken und zu erweitern. Dabei werden auch Perspektiven der Geschlechtersozialisation berücksichtigt.
Die Teilnehmenden erwerben praxisnahe und konkrete Handlungsmöglichkeiten, um effektiv und zielorientiert zu agieren, wobei eine wertschätzende Haltung und die offene Thematisierung von Regelverletzungen im Mittelpunkt stehen.
Die Fortbildung umfasst theoretische Grundlagen sowie praktische Übungen, die jeweils in mehreren Modulen erarbeitet werden.
Modul 1: Grundlagen der Gewaltprävention
- Theoretische Hintergründe zu Eskalationsprozessen
- Identifikation von Warnsignalen und Belastungsanzeichen
- Auseinandersetzung mit Gewaltbegriff, konfrontativer Pädagogik und Erziehungsstilen
. Grundlagen deeskalierender Kommunikation
Modul 2: Anwendung deeskalierender Kommunikationsformen
- Beziehungsorientierte Kommunikationsformen
- Exemplarische Einübung und Führung strukturierter Interventionsgespräche
- Anwendung von Impact-Techniken
Modul 3: Umsetzungskonzepte und Intervention
- Festigung und Stärkung pädagogischer Haltung
- Vorgehensweisen in akuten Gewaltsituationen
- Konzepte zur Ritualisierung von Präventionsarbeit im Schulalltag
- Arbeit am Klassenklima bezogen auf individuelle Herausforderungen
Modul 4: Reflexion
- Bearbeitung bedarfsspezifischer Fragestellungen der Teilnehmenden zur Absicherung des Transfers in die Praxis
Je nach Schulgröße nehmen zwei bis vier Personen, mindestens aber zwei Personen und hiervon mindestens eine Lehrkraft pro Schule teil. Die Durchführung erfolgt schulformübergreifend, jedoch getrennt nach Primarstufe und Sekundarstufe.
Der Umfang der Fortbildungsmaßnahme beträgt insgesamt 28 Fortbildungsstunden. 24 Fortbildungsstunden werden in Präsenz innerhalb eines Schulhalbjahres an drei ausreichend weit auseinanderliegenden Tagen durchgeführt, um zwischenzeitliche Erprobungsphasen im Schulalltag zu ermöglichen. Es wird Raum für Austausch und für die Arbeit an schulspezifischen Konzepten gegeben. Eine synchrone digitale Reflexionsveranstaltung im Umfang von 4 Fortbildungsstunden bildet den Abschluss der Maßnahme. Dort kommen die Bestimmungen der „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung.
Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildung ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten. Schwerbehinderte Menschen sind bevorzugt zuzulassen.
Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
XXX
Kontroversität in Schulen vor dem Hintergrund
des Beutelsbacher Konsenses und des Neutralitätsgebotes2
Ziel der Fortbildung ist es, ein fundiertes Verständnis zentraler Demokratiebegriffe zu vermitteln und deren Bedeutung im Kontext der Bundesrepublik Deutschland zu reflektieren. Die Teilnehmenden setzen sich mit dem Bildungsauftrag zur Demokratie auseinander und lernen, wie dieser in der Schule verankert ist. Auf dieser Basis werden Konzepte und Herausforderungen einer demokratischen Unterrichts- und Schulkultur diskutiert.
Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des weiteren pädagogischen Personals aller Schulformen, die Demokratie als Leitprinzip schulischer Bildung stärken möchten.
Demokratie ist mehr als ein politisches System. Sie ist eine gelebte Kultur des Miteinanders, die bereits in der Schule beginnt. Doch was genau bedeutet Demokratie im Kontext der Bundesrepublik Deutschland? Welche theoretischen Grundlagen prägen unseren Demokratiebegriff und wie lassen sich diese für den schulischen Alltag fruchtbar machen? Die Fortbildungsmaßnahme beginnt mit einer Auseinandersetzung mit den Grundprinzipien und der historischen Entwicklung des Demokratiebegriffs. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem politischen System der Bundesrepublik Deutschland und seinen zentralen Werten wie Freiheit, Gleichheit, Pluralismus und Rechtsstaatlichkeit. Folgende Inhalte werden in der Maßnahme behandelt:
- Einführung in zentrale Demokratiebegriffe mit Blick auf die Bundesrepublik Deutschland,
- Demokratie als Bildungsauftrag: Vorgaben und curriculare Grundlagen,
- Schule als Ort demokratischen Lernens: Konzepte, Herausforderungen und Chancen,
- praktische Anregungen für die Unterrichtsgestaltung und Schulentwicklung.
Die Maßnahme wird als schulexterne Fortbildung schulformübergreifend durchgeführt und umfasst zwölf Fortbildungsstunden. Acht Fortbildungsstunden finden in Präsenz und vier als Reflexionsveranstaltung im digitalen synchronen Format statt. Bei der Teilnahme in Präsenz ist ein dienstliches Endgerät erforderlich.
Ergänzend wird ein Vorkurs im Umfang von drei Fortbildungsstunden im digitalen asynchronen Format angeboten, der Teilnehmenden empfohlen wird, die über geringe Kenntnisse der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, des Neutralitätsgebots oder des Beutelsbacher Konsenses verfügen. Die Teilnahme am Vorkurs ist nicht verpflichtend.
Für die Durchführung wird die in der staatlichen Lehrkräftefortbildung übliche Anwendungssoftware genutzt (LOGINEO NRW LMS, Videokonferenz-Software der Dezernate 46 der Bezirksregierungen). Es kommen die Bestimmungen der „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung.
Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildung ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten. Schwerbehinderte Menschen sind bevorzugt zuzulassen.
Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
XXXI
Internationalen Austausch sowie internationale
Mobilitäts- und Kooperationsprojekte
mit Bildungseinrichtungen wirksam gestalten3
Ziel der Fortbildungsmaßnahme ist der Erwerb bzw. der Ausbau von Kompetenzen zur Organisation und Durchführung internationalen Schulaustauschs sowie internationaler Mobilitäts- und Kooperationsprojekte.
Den Teilnehmenden werden Kenntnisse und Handlungsmöglichkeiten zur systemischen Gestaltung internationaler Austauschprojekte vermittelt. Die Maßnahme unterstützt die nachhaltige Verankerung internationaler Projekte im Unterricht, im Schulprofil sowie in der Zusammenarbeit mit Förderinstitutionen und externen Partnereinrichtungen. Grundlagen interkultureller Bildung, Zusammenhänge mit weiteren Bildungsdimensionen wie zum Beispiel Bildungsgerechtigkeit und aktuelle wissenschaftlich Bezüge fließen ein.
Die Fortbildung richtet sich schulformunabhängig an alle Lehrkräfte und weiteren pädagogischen Fachkräfte, die Erfahrungen mit Internationalisierung aufbauen, vertiefen oder erweitern möchten.
Sie umfasst vier Module, die unabhängig voneinander gebucht werden können. Die Module 1 bis 3 werden als schulexterne Fortbildung durchgeführt. Modul 4 ermöglicht eine auf die jeweilige Schule zugeschnittene schulinterne Prozessbegleitung. Folgende Inhalte werden in der Maßnahme in den jeweils angegebenen Umfängen behandelt:
Modul 1: Gelingensbedingungen für internationale Projekte
- Ziel und Auftrag internationaler Projekte
- Überblick über zentrale pädagogische und organisatorische Aspekte von Schulaustausch und internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprojekten
- Möglichkeiten der Partizipation
- Unterstützungsmöglichkeiten für größere Chancengerechtigkeit im Schulaustausch
- Internationalisierungsprozesse an der eigenen Schule
Das Modul wird im digitalen Format durchgeführt:
- synchrone Einführungsphase (vier Fortbildungsstunden)
- asynchroner Selbstlernkurs (sechs Fortbildungsstunden)
- synchroner Abschluss zur Reflexion (zwei Fortbildungsstunden)
Modul 2: NRW weltweit: Finanzierungsmöglichkeiten für internationale Begegnungen nutzen und anwenden
- Finanzierungsmöglichkeiten für Austauschbegegnung sowie internationale Mobilitäts- und Kooperationsprojekte
Das Modul wird im digitalen Format durchgeführt:
- asynchroner Selbstlernkurs (zehn Fortbildungsstunden)
- synchrone Begleitung (zwei Fortbildungsstunden)
Modul 3: Internationalen Austausch sowie internationale Mobilitäts- und Kooperationsprojekte planen und umsetzen
- Projektmanagement (z. B. zu Planung, Umsetzung und Sichtbarmachen von Austauschprojekten), Zusammenarbeit mit externen Partnerinstitutionen
- interkulturelle Vor- und Nachbereitung
- fachspezifische und fachbereichsspezifische sowie fachübergreifende und fachbereichsübergreifende Einbindung in Unterricht und Schule
- Einbindung in das Schulprofil sowie Schulentwicklungsprozesse
Das Modul wird im digitalen Format durchgeführt:
- synchrone Einführungsphase (vier Fortbildungsstunden)
- asynchroner Selbstlernkurs (zwölf Fortbildungsstunden)
- synchroner Abschluss zur Reflexion (zwei Fortbildungsstunden)
Modul 4: Internationalisierung als Strategie für nachhaltige Schulentwicklung nutzen
Erfahrungen im internationalen Schulaustausch oder mit internationalen Mobilitäts- und Kooperationsprojekten bzw. Kenntnisse aus den Modulen 1 bis 3 werden bei diesem schulintern durchzuführenden Modul vorausgesetzt. Es richtet sich an Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte mit entsprechender Vorerfahrung sowie an Schulleitungsmitglieder oder Schulpersonal mit Steuerungsaufgaben. Das Modul wird in Präsenz durchgeführt. Seine spezifischen Inhalte werden wie sein Umfang passgenau auf den Bedarf der Schule zugeschnitten. Im Rahmen einer durch Schulentwicklungsberatende unterstützten Prozessbegleitung finden bis zu sechs Termine im Umfang von je drei Fortbildungsstunden statt. Aus folgenden Themen kann ausgewählt werden:
- Impulse für die Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung sowie translokale Vernetzung
- Weiterentwicklung internationaler Projekte zur Vernetzung mit Schulentwicklungsprozessen
- Partizipation und Mitgestaltung bei Entscheidungsprozessen
- Entwicklungsvorhaben ableiten und im Schulprogramm verankern
Wird der maximale Umfang der Gesamtmaßnahme gewählt, wird nach Nummer 7 des Runderlasses vom 6. April 2014 (ABI. NRW. S. 235) eine Anrechnung auf die wöchentliche Pflichtstundenzahl derjenigen Teilnehmenden gewährt, die alle 60 Fortbildungsstunden absolvieren.
Für die Anmeldung und Durchführung wird die in der staatlichen Lehrkräftefortbildung übliche Anwendungssoftware genutzt (SOFORT.NRW, LOGINEO NRW LMS, Videokonferenz-Software der Dezernate 46 der Bezirksregierungen). Es kommen die Bestimmungen der „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung.
Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildung ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten. Schwerbehinderte Menschen sind bevorzugt zuzulassen.
Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
XXXII
Kinderschutz in der Primarstufe – sexualisierte, emotionale
und körperliche Gewalt erkennen und sicher handeln
Die Fortbildungsmaßnahme dient der Stärkung der Handlungssicherheit von Lehrkräften und weiterem pädagogischen Schulpersonal im Bereich des Kinderschutzes. Die Teilnehmenden erwerben fachliche, rechtliche und pädagogische Kompetenzen, um sexualisierte, emotionale und körperliche Gewalt gegenüber Kindern frühzeitig wahrzunehmen, professionell einzuordnen und entsprechend ihrer Rollen angemessen zu handeln. Dazu werden drei Fortbildungsmodule angeboten, die sich mit unterschiedlichen Schwerpunkten an unterschiedliche Zielgruppen wenden.
Die Fortbildungsmodule sind unabhängig voneinander buchbar. Jedes Modul hat einen Umfang von 16 Fortbildungsstunden. Alle Fortbildungsmodule finden in Präsenz statt. Die gesamte Fortbildungsmaßnahme wird als schulexterne Lehrkräftefortbildung durchgeführt.
Modul 1: Grundlagen, Haltung und professioneller Auftrag
Das Modul richtet sich an in der Primarstufe tätige Lehrkräfte sowie weiteres pädagogisches Schulpersonal im Landesdienst und beinhaltet folgende Aspekte:
- Kinderschutz als Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags
- Professionelle Haltung und Verantwortung
- Formen von Gewalt (körperlich, emotional, Vernachlässigung, sexualisiert, im digitalen Raum)
- Abgrenzungen: Grenzverletzung, Übergriff, sexueller Missbrauch
- Mythen und Fehlannahmen
- Besonderheiten des Grundschulalters
- Verhaltensänderungen und emotionale Auffälligkeiten bei Kindern
- Sexualisiertes Verhalten bei Kindern
- Psychosomatische Hinweise
- Strategien von Täterinnen und Tätern
- Risiko- und Schutzfaktoren
Modul 2: Gespräche führen und angemessen reagieren
Das Modul richtet sich an in der Primarstufe tätige Lehrkräfte sowie weiteres pädagogisches Schulpersonal im Landesdienst, insbesondere an Mitglieder von Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention, und beinhaltet folgende Aspekte:
- Grundprinzipien der Gesprächsführung mit Kindern
- Zuhören ohne Ausfragen
- Sprachliche Klarheit und Stolpersteine
- Sicherheit bieten
- Gespräche mit beteiligten Kindern und Bezugspersonen
- Umgang mit eigenen Emotionen
- Einschätzung von Grenzverletzungen
- Sofortmaßnahmen und pädagogisches Eingreifen
- Unterstützungsmöglichkeiten und Kooperation mit Beratungsstellen
- Prävention im Unterricht und Schulalltag
Modul 3: Handeln bei Verdacht – rechtliche Grundlagen und Meldewege
Das Modul richtet sich an in der Primarstufe tätige Lehrkräfte sowie weiteres pädagogisches Schulpersonal im Landesdienst, insbesondere an Mitglieder von Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention sowie an Schulleitungen, und beinhaltet folgende Aspekte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Bestandteile eines schulischen Schutzkonzepts
- Rollen und Zuständigkeiten
- Kooperation mit externen Fachstellen
- Vernetzung mit Kooperationspartnern und Unterstützenden vor Ort
- Nachhaltige Verankerung von Kinderschutz
- Fürsorge- und Schutzpflicht von Lehrkräften
- Umgang mit Verdachtsmomenten
- Schulinterne Melde- und Handlungswege
- Sachliche und wertfreie Dokumentation
Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildung ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten. Schwerbehinderte Menschen sind bevorzugt zuzulassen.
Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
XXXIII
Mathematikunterricht neu denken
In einer zunehmend digital gestalteten Welt ergeben sich für den schulischen Unterricht vielfältige, auch herausfordernde Möglichkeiten. Die Fortbildungsmaßnahme „Mathematikunterricht neu denken“ setzt hier an und zeigt zeitgemäße Verfahren und Methoden zur Unterrichtsgestaltung auf. Sie richtet sich an Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung, die das Fach Mathematik im beruflichen Gymnasium nach Anlage D der APO-BK unterrichten.
Basismodul: Guter Mathematikunterricht am Beginn der Jahrgangsstufe 11
- Merkmale guten Mathematikunterrichts
- Reflexion des zugrunde liegenden Bildes von Mathematikunterricht
Modul 1: KI im Mathematikunterricht
- Aspekte des Einsatzes Künstlicher Intelligenz im Mathematikunterricht
- Mathematische Strukturen hinter der Künstlichen Intelligenz
Modul 2: Sprachsensibler Mathematikunterricht
- Sprachliche Hürden und Anforderungen im Mathematikunterricht
- Sprachförderliche Unterrichtsplanung und -gestaltung
Modul 3: Dynamische Visualisierungen lernwirksam nutzen
Einsatzmöglichkeiten dynamischer Geometriesoftware im Mathematikunterricht
Modul 4: Blended Learning – ortsunabhängiger Mathematikunterricht
- Förderung selbstorganisierten Lernens mithilfe von Lernmanagementsystemen
- „Flipped Classroom“ als Unterrichtsmethode
Modul 5: Nachhaltiges Lernen und Leistungsmessung
- Aufrechterhaltung von (Basis-)Kompetenzen
- Leistungsmessung und erfolgreiche Vorbereitung auf Prüfungen
- Gamification zur Motivation und kritischen Anwendung von Mathematik
- Progressives Klausurdesign und Gestaltung mündlicher Prüfungen
Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildung ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten. Schwerbehinderte Menschen sind bevorzugt zuzulassen.
Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.
XXXIV
Aktuelles politisches Weltgeschehen im Unterricht –
Informationskompetenz und Moderationsstärke
in der digitalen Informationswelt von Social Media bis KI
Nach einem unerwarteten politischen Ereignis entsteht durch mediale Dauerpräsenz und gegebenenfalls eigene Betroffenheit oft Gesprächsdruck, der das Unterrichtsgeschehen beeinflussen und dominieren sowie dort oder in anderen schulischen Situationen emotional aufgeladene Beiträge auslösen kann. Das gesamte pädagogische Personal steht vor der Herausforderung, dies unmittelbar unter Einhaltung des Beutelsbacher Konsenses aufzugreifen. Es muss dazu über Informationskompetenz und prozessorientierte Moderationsstärke verfügen.
Die Fortbildung „Aktuelles politisches Weltgeschehen im Unterricht – Informationskompetenz und Moderationsstärke in der digitalen Informationswelt von Social Media bis KI“ befähigt schulformübergreifend Lehrkräfte aller Fächer, Fachrichtungen und Bildungsgänge sowie das weitere pädagogische Personal, souverän und reflektiert auf plötzlich auftretende politische Ereignisse erheblicher Tragweite und die damit verbundene Informationsflut in der digitalen Welt zu reagieren. Die Teilnehmenden sollen auch stark kontroverse Diskussionen und angesichts emotional aufgeladener Beiträge sicher und professionell moderieren können. Dabei bilden der Beutelsbacher Konsens und die freiheitlich-demokratische Grundordnung den verbindlichen Rahmen.
Die Fortbildungsmaßnahme wird als schulexterne Fortbildung schulformübergreifend oder als schulinterne Fortbildung durchgeführt und umfasst 24 Fortbildungsstunden, die sich in 2 Module teilen. Pro Modul finden 8 Stunden in Präsenz und im Anschluss 4 Stunden als Reflexions- und Transferveranstaltung im digitalen synchronen Format statt. Bei der Teilnahme in Präsenz ist ein dienstliches Endgerät erforderlich. Folgende Inhalte werden in der Maßnahme behandelt:
Modul 1: Souverän im Informationsdschungel – Orientierung und Kompetenz vor dem Hintergrund ungesicherter Informationen
Die Teilnehmenden werden in diesem Modul darin gestärkt, Schülerinnen und Schülern Orientierungswissen und Kompetenzen in der Informationsflut zu vermitteln. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler zu befähigen Informationen einzuordnen, Algorithmen und KI als Autoren zu identifizieren sowie zum Teil verborgene Interessen zu erkennen, um souveräner mit Informationen umzugehen. Unter gezielter Einbeziehung von Materialien z. B. der Landeszentrale für politische Bildung und der Landesanstalt für Medien werden praxisnahe Verfahren zur Priorisierung und Informationsbewertung erprobt.
Modul 2: Unerwartet politisch – professionell moderieren, wenn das Weltgeschehen den Unterricht erreicht
Die Teilnehmenden entwickeln hier die erforderliche Sicherheit, um unvorhergesehene und gegebenenfalls emotional aufgeladene Diskussionen von Schülerinnen und Schülern prozessorientiert zu leiten. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Umgang mit populistischen Aussagen, Desinformationen und menschenverachtenden Äußerungen. Anhand exemplarischer Situationen und eigener Beispiele wird erschlossen, wie Diskussionen vor dem Hintergrund der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Beutelsbacher Konsenses konstruktiv geführt werden können.
Ergänzend wird jeweils ein optionaler Vorkurs im Umfang von 3 Fortbildungsstunden im digitalen asynchronen Format angeboten. Der Vorkurs zu Modul 1 dient der Selbstanalyse der eigenen digitalen Informationskompetenz anhand vorhandener Angebote (wie z. B. „klicksafe“). Der Vorkurs zu Modul 2 dient der inhaltlichen Auseinandersetzung mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dem Beutelsbacher Konsens. Die Teilnahme an den Vorkursen ist nicht verpflichtend und kann zur Vorbereitung und Auffrischung genutzt werden.
Für die Anmeldung und Durchführung wird die in der staatlichen Lehrkräftefortbildung übliche Anwendungssoftware genutzt (SOFORT.NRW, LOGINEO NRW LMS, Videokonferenz-Software der Dezernate 46 der Bezirksregierungen). Es kommen die Bestimmungen der „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung.
Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildung ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten. Schwerbehinderte Menschen sind bevorzugt zuzulassen.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 07/26
1 Lehrkräfte, sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und weiteres pädagogisches Personal im Landesdienst an Grundschulen können diese Maßnahme befristet bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 buchen.
2 Lehrkräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des weiteren pädagogischen Personals im Landesdienst an Grundschulen können diese Maßnahme befristet bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029 buchen.
3 Lehrkräfte und weitere pädagogische Fachkräfte an Gesamtschulen, Sekundarschulen und PRIMUS-Schulen können diese Maßnahme befristet bis zum 31. Juli 2029 buchen.