Berufskolleg;
Vorgaben zu den
unterrichtlichen Voraussetzungen
für die zentralen Abiturprüfungen 2029
im Beruflichen Gymnasium
(Bildungsgänge D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D)
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 29. Juni 2026
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Diese Vorgaben für die Abiturprüfung stehen im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen
(https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/zentralabitur-am-beruflichen-gymnasium-za-bk)
zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen ergeben, werden ebenfalls kontinuierlich im Bildungsportal zugänglich gemacht. Bei Bedarf erfolgen Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.
Die Vorgaben für die Abiturprüfungen 2029 sind allen an der didaktischen Planung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek unter anderem für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme beziehungsweise zur Ausleihe verfügbar zu halten.
2 Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Runderlass „Berufskolleg; Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen im Abitur an Beruflichen Gymnasien (Bildungsgänge D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D) im Jahr 2026; Vorgaben für die Abiturprüfung“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 26. Juni 2023 (ABl. NRW. 07/23) außer Kraft.
ABl. NRW. 07/26