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    Zu BASS 15-33

    Berufskolleg;
    Fachklassen des dualen Systems
    der Berufsausbildung

    (Anlage A APO-BK);
    endgültige Bildungspläne

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 28. Juni 2026 – 314 – 71.06.03.01-18-2026-2628

    1

    Für die nachfolgend genannten Bildungsgänge der Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung werden hiermit die Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1-1) festgesetzt.

    Die gemäß dem Runderlass „Berufskolleg - Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung (Anlage A APO-BK); vorläufige Bildungspläne“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 7. Juli 2024 (ABl. NRW. 07/24) in Kraft gesetzten vorläufigen Bildungspläne werden als (endgültige) Bildungspläne in Kraft gesetzt.

    Ausbildungsberuf

    Industriekauffrau und Industriekaufmann

    Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung und Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung

    Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und Umwelttechnologe für Kreislauf- und Abfallwirtschaft

    Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und Umwelttechnologe für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen

    Umwelttechnologin für Wasserversorgung und Umwelttechnologe für Wasserversorgung

    Die gemäß dem Runderlass „Berufskolleg - Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung (Anlage A APO-BK); vorläufige Bildungspläne“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 4. Juli 2025 (ABl. NRW. 07/25) in Kraft gesetzten vorläufigen Bildungspläne werden ebenfalls als (endgültige) Bildungspläne in Kraft gesetzt.

    Ausbildungsberuf

    Floristin und Florist

    Fotografin und Fotograf

    Gold- und Silberschmiedin und Gold- und Silberschmied

    Justizfachangestellte und Justizfachangestellter

    Kauffrau für Büromanagement und Kaufmann für Büromanagement

    Schornsteinfegerin und Schornsteinfeger

    Die Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de zur Verfügung gestellt.

    2 Inkrafttreten

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

    ABl. NRW. 07/26

     

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