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    Zu BASS 15-39

    Zweijähriger Bildungsgang der Fachschule mit mindestens 2.400 Unterrichtsstunden -
    Fachbereich Technik,
    Fachrichtung Korrosionsschutztechnik:
    Vorläufiger Lehrplan

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 3. Juni 2026 – 311 - 2026-71.06.03.09-000019-0003228

    1

    Unter Mitwirkung der oberen Schulaufsicht wurde der vorläufige Lehrplan mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.

    Für die in der Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK aufgeführten Bildungsgänge der Fachschule wird hiermit der vorläufige Lehrplan gemäß § 6 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1-1) festgesetzt.

    Der vorläufige Lehrplan wird auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.

    2

    Am 1. August 2026 tritt folgender vorläufiger Lehrplan für den Fachbereich Technik, Fachrichtung Korrosionsschutztechnik in Kraft:

    Korrosionsschutztechnik

    Vorläufiger Lehrplan

    3

    Der Lehrplan „Fachschule für Technik, Fachrichtung Korrosionsschutztechnik“, durch den Runderlass „Sekundarstufe II - Berufskolleg; Bildungsgänge der Fachschulen; Lehrpläne“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 7. Juli 2014 inkraftgesetzt, tritt gleichzeitig außer Kraft.

    4

    Dieser Runderlass tritt am 1. August 2026 in Kraft.

    ABl. NRW. 06/26

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