Zweijähriger Bildungsgang der Fachschule mit mindestens 2.400 Unterrichtsstunden -
Fachbereich Technik,
Fachrichtung Korrosionsschutztechnik:
Vorläufiger Lehrplan
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 3. Juni 2026 – 311 - 2026-71.06.03.09-000019-0003228
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Unter Mitwirkung der oberen Schulaufsicht wurde der vorläufige Lehrplan mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Für die in der Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK aufgeführten Bildungsgänge der Fachschule wird hiermit der vorläufige Lehrplan gemäß § 6 Schulgesetz NRW in Verbindung mit § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1-1) festgesetzt.
Der vorläufige Lehrplan wird auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
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Am 1. August 2026 tritt folgender vorläufiger Lehrplan für den Fachbereich Technik, Fachrichtung Korrosionsschutztechnik in Kraft:
Korrosionsschutztechnik | Vorläufiger Lehrplan |
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Der Lehrplan „Fachschule für Technik, Fachrichtung Korrosionsschutztechnik“, durch den Runderlass „Sekundarstufe II - Berufskolleg; Bildungsgänge der Fachschulen; Lehrpläne“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 7. Juli 2014 inkraftgesetzt, tritt gleichzeitig außer Kraft.
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Dieser Runderlass tritt am 1. August 2026 in Kraft.