Sonderregelungen für Waldorfschulen
- Haustarif und Refinanzierung sowie
Eingruppierung von Waldorf-Klassenlehrern;
Änderung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 29. April 2026
1
Der Runderlass „Sonderregelungen für Waldorfschulen - Haustarif und Refinanzierung sowie Eingruppierung von Waldorf-Klassenlehrern“ des Kultusministeriums vom 26. Juli 1994 (GABl. NW. I S. 214), der durch Runderlass vom 24. Oktober 2018 (ABl. NRW. 11/18 S. 39) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift wird die Angabe „Waldorf-Klassenlehrern“ durch die Angabe „Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern an Waldorfschulen“ ersetzt.
2. In Nummer 3 Satz 1 wird die Angabe „10 TV-L“ durch die Angabe „11 TV-L“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am 1. August 2026 in Kraft.
ABl. NRW. 06/26