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    Zu BASS 13-33 Nr. 1.2

    Änderung der Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
    in den Bildungsgängen des Berufskollegs
    (VVzAPO-BK) Anlage E

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 22. Mai 2026

    Bezug:

    Runderlass „Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (VVzAPO-BK)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 19. Juni 2000 (ABl. NRW. 1 S. 182)

    1

    Im Bezugserlass, der zuletzt durch Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 16. April 2025 (ABI. NRW. 05/25) geändert worden ist, wird die VV zu Anlage E wie folgt geändert:

    1. Die VV 1.5.2 zu § 1 Absatz 5 wird gestrichen.

    2. Die VV 28.3 zu § 28 Absatz 3 wird gestrichen.

    3. Die VV zu § 39 wird durch die folgende VV zu § 39 ersetzt:

    „VV zu § 39
    Fachrichtungen mit Schwerpunkten

    Für die folgenden Fachrichtungen der Fachschule für Wirtschaft werden Schwerpunkte angeboten:

    Fachrichtung

    Schwerpunkt

    Betriebswirtschaft

    Absatzwirtschaft

    Finanzdienstleistungen

    Finanzwirtschaft

    Gesundheitsökonomie und -management

    Handelsmanagement

    Logistik

    Medizinische Verwaltung

    Personalwirtschaft

    Produktionswirtschaft

    Rechnungswesen

    Recht

    Reiseverkehr/Touristik

    Sport und Freizeit

    Steuern

    Wirtschaftsinformatik“

    2

    Inkrafttreten

    Dieser Runderlass tritt am 1. August 2026 in Kraft.

    ABl. NRW. 06/26

     

     

     

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