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Im Runderlass wird eine 80 Stunden umfassende Grundlagenfortbildung beschrieben, welche die grundlegenden didaktischen, organisatorischen sowie fachlichen Neuerungen, die sich aus der Neuordnung ergeben, abbildet. Spezifische fachliche Themen, adressiert an einzelne Bauberufe unterrichtende Lehrkräfte, sollen als ergänzende Fachfortbildungen zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten angeboten werden. Auf diese Weise kann den aus der Vielzahl der über ein Dutzend Einzelberufsbilder der Bereiche Hoch-, Tief- und Ausbau resultierenden Anforderungen Rechnung getragen werden. |
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 8. Dezember 2025
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In dem Runderlass „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 – 60 SchulG)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. April 2014 (ABl. NRW. S. 235), der zuletzt durch Runderlass vom 5. Dezember 2025 (ABI. NRW. 12/25) geändert worden ist, wird der Nummer XVIII in Anlage 1 folgender Wortlaut angefügt:
Fortbildung für die
neugeordneten Bauberufe
Ausbildungsberuf
Ausbauberufe:
- Ausbaufacharbeiterin und Ausbaufacharbeiter
- Zimmerin und Zimmerer
- Stuckateurin und Stuckateur
- Estrichlegerin und Estrichleger
- Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerin und Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererin und Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
- Trockenbaumonteurin und Trockenbaumonteur
Hochbauberufe:
- Hochbaufacharbeiterin und Hochbaufacharbeiter
- Maurerin und Maurer
- Beton- und Stahlbetonbauerin und Beton- und Stahlbetonbauer
- Feuerungs- und Schornsteinbauerin und Feuerungs- und Schornsteinbauer
- Bauwerksmechanikerin für Abbruch- und Betontrenntechnik und Bauwerksmechaniker für Abbruch- und Betontrenntechnik
Tiefbauberufe:
- Tiefbaufacharbeiterin und Tiefbaufacharbeiter
- Straßenbauerin und Straßenbauer
- Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik und Kanalbauer für Infrastrukturtechnik
- Leitungsbauerin für Infrastrukturtechnik und Leitungsbauer für Infrastrukturtechnik
- Brunnenbauerin und Brunnenbauer
- Spezialtiefbauerin und Spezialtiefbauer
- Gleisbauerin und Gleisbauer
Fortbildungsumfang
80 Stunden (kleiner Innovationsgrad, geringer Umfang der veränderten Kompetenzanforderungen) im Zeitraum eines Jahres. Durchführung von 60 Prozent der Maßnahme in Präsenz, von 25 Prozent als synchrones Online-Format und von 15 Prozent als asynchrones Online-Format.
Inhalt
Die Fortbildungsmaßnahme beleuchtet grundsätzliche Auswirkungen der Neuordnung auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung. Inhaltliche Schwerpunkte sind:
- Weiterentwicklung der Didaktischen Jahresplanung
- Unterrichtsgestaltung auf Grundlage der neuen Bildungspläne
- Implementationen (Handlungsorientierung, fremdsprachliche Anteile, Medienkompetenz, Kommunikation, Umweltschutz und Nachhaltigkeit usw.)
- Strukturbegleitende Integration aktualisierter Bildungsplanvorgaben
- Auswirkungen der Neuordnung auf die unterrichtliche Umsetzung bei Änderungen schulischer und bildungsgangbezogener Organisation wie zum Beispiel bei der Einführung von Bündelungsfächern
- Prozessgestaltung zur Implementation in den Bildungsgang
- Bedeutung der gestreckten Berufsabschlussprüfungen für die Bildungsgangarbeit
- Umsetzung der vollständigen Handlung und Kompetenzentwicklung im bautechnischen Bereich
Die Integration technischer und fachlicher Neuerungen wird nach Vertiefungsfachrichtung (Ausbau, Hochbau oder Tiefbau) differenziert in zusätzlichen Fachfortbildungen, beispielsweise in Zusammenarbeit mit überbetrieblichen Ausbildungsstätten, thematisiert.
Ziel der Fortbildung
- Erweiterung der Kompetenzen der Lehrkräfte im Hinblick auf neue Lehr- und Lerninhalte
- Unterstützung bei der Erstellung und Überarbeitung von Lernsituationen im Rahmen der Didaktischen Jahresplanung und der damit verbundenen Implementierung im Unterricht
- Unterstützung bei der didaktischen Umsetzung der durch Neuordnung veränderten organisatorischen Rahmenbedingungen, beispielsweise zu Bündelungsfächern und Abschlussprüfungen
Zielgruppe
Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Lehrkräfte, die in den Bildungsgängen der Stufenausbildung „Bau“ unterrichten und den Bereichen Tiefbau, Hochbau oder Ausbau zuzuordnen sind.
Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildungsmaßnahme ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten.“
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
ABl. NRW. 01/26