Die Fortbildungsmaßnahme „Antisemitismus entgegentreten“ richtet sich an Lehrkräfte sowie an pädagogische und sozialpädagogische Fachkräfte aller Schulformen. Ziel der Maßnahme ist der Erwerb und Ausbau von Kompetenzen im professionellen Umgang mit Antisemitismus sowie die Stärkung antisemitismuspräventiver Strukturen im schulischen Kontext. In drei modular aufgebauten Kursen werden historische und gegenwärtige Erscheinungsformen des Antisemitismus thematisiert, Grundlagen jüdischer Geschichte und jüdischen Lebens vermittelt sowie pädagogische Handlungsstrategien zur Prävention und Intervention erarbeitet. Neben der thematischen Auseinandersetzung stehen die Reflexion der eigenen Haltung sowie die Entwicklung schulischer Konzepte im Mittelpunkt. Die Maßnahme kombiniert Selbstlernphasen und Präsenzbausteine und ermöglicht so eine flexible, praxisorientierte Teilnahme. Sie unterstützt Schulen dabei, ein diskriminierungssensibles Lernumfeld zu fördern und zur Stärkung einer demokratischen und wertorientierten Schulkultur beizutragen. Die Kurse 1 und 2 der Fortbildungsmaßnahme werden als Online-Selbstlernkurse angeboten, Kurs 3 findet im hybriden Format statt. Entsprechend kommt die „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung. |
Änderung des Runderlasses
„Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte
der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal
(§§ 57 - 60 SchulG)“
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 5. Dezember 2025
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In dem Runderlass „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 – 60 SchulG)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. April 2014 (ABl. NRW. S. 235), der zuletzt durch Runderlasse vom 13. November 2025 (ABI. NRW. 11/25) geändert worden ist, wird der Anlage 1 folgender Wortlaut angefügt:
„XXVI
Antisemitismus entgegentreten
Ziele
Ziel der Fortbildungsmaßnahme ist der Erwerb beziehungsweise der Ausbau von Kompetenzen zum Umgang mit Antisemitismus. Die Fortbildung richtet sich an Lehrkräfte sowie an pädagogisches und sozialpädagogisches Schulpersonal aller Schulformen; den Teilnehmenden werden Kenntnisse, Wahrnehmungs- und Handlungsmöglichkeiten zur systemischen Entgegnung von Antisemitismus vermittelt.
Inhalt
Die Fortbildungsmaßnahme umfasst drei Kurse. Sie behandelt Geschichte und Gegenwart des Antisemitismus, beleuchtet jüdisches Leben sowie die Entstehung und Wirkung antisemitischer Stereotype und vermittelt pädagogische Handlungsmöglichkeiten für den Umgang mit Antisemitismus im schulischen Kontext.
Kurs 1 dient dem Aufbau fachlicher Kenntnisse und baut schwerpunktmäßig Sensibilisierung, Sprech- und Handlungsfähigkeit aus (Selbstlernkurs im Umfang von 6 Fortbildungsstunden):
1. Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit
2. Grundzüge der jüdischen Geschichte
3. Arten und Erscheinungsformen von Antisemitismus
4. Erkennen von antisemitischen Äußerungen
5. Pädagogische Intervention bei antisemitischen Äußerungen
Kurs 2 behandelt die Themen Nahostkonflikt sowie Antisemitismus und jüdisches Leben in Deutschland bis in die Gegenwart (Selbstlernkurs im Umfang von 4 Fortbildungsstunden):
1. Der Nahostkonflikt seit 1947 im Überblick
2. Jüdisches Leben in Deutschland seit 1945
3. 7. Oktober 2023 – Zäsur jüdischen Lebens in Deutschland
4. Antisemitismus in digitalen Räumen
Kurs 3 zielt auf eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Thematik, um Impulse für Schulentwicklungsprozesse hin zu einer antisemitismuspräventiven Schule zu entwickeln (29 Fortbildungsstunden im hybriden Format):
1. Antisemitismus in Schule und Jugendkultur – Formen, rechtliche Dimension und individuelle Haltung (Präsenzbaustein im Umfang von 8 Fortbildungsstunden)
2. Schulische Fallvignetten konkreter antisemitischer Äußerungen und Vorfälle (Selbstlernbaustein im Umfang von 2,5 Fortbildungsstunden)
3. Verantwortungsabwehr als zentraler Abwehrmechanismus (Präsenzbaustein im Umfang von 8 Fortbildungsstunden)
4. Entwicklung schulspezifischer Projektideen zum Umgang mit Antisemitismus (Selbstlernbaustein im Umfang von 2,5 Fortbildungsstunden)
5. Antisemitismuskritik in Unterricht und Schule – fachspezifisch und fachübergreifend (Präsenzbaustein im Umfang von 8 Fortbildungsstunden)
Gestaltung
Die Kurse der Fortbildungsmaßnahme können unabhängig voneinander gebucht werden. Kurs 1 hat informierenden und orientierenden Charakter. Die Kurse 2 und 3 vertiefen die in Kurs 1 thematisierten Aspekte und können zum Teil asynchron bearbeitet werden. Während die Kurse 1 und 2 dauerhaft zur Verfügung stehen, werden für Kurs 3 Veranstaltungen durch die Bezirksregierungen ausgeschrieben. Es wird fachfremd Unterrichtenden sowie pädagogischen und sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern empfohlen, die Kurse 1 und 2 vor einer Teilnahme an Kurs 3 zu belegen.
Bei Kurs 3 ist die Teilnahme von zwei Personen pro Schule (davon mindestens einer Lehrkraft) erforderlich, wenn zur Schule mehr als 500 Schülerinnen und Schüler zählen. Restplätze können auch an einzelne Teilnehmende von Schulen dieser Größe vergeben werden.
Für die Anmeldung und Durchführung der digitalen Kurse und Bausteine wird die in der staatlichen Lehrkräftefortbildung übliche Anwendungssoftware genutzt (SOFORT.NRW, LOGINEO NRW LMS).
Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildungsmaßnahme ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten.
Qualitätssicherung
Die Nutzung der Kurse wird zur Qualitätssicherung evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer Herausforderungen wird das Konzept regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.“
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.