• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    BASS

    Amtsblatt

    Service

    FAQ

    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

    Zu BASS 10-02 Nr. 1

    Bekanntmachung
    der teilweisen Unwirksamkeit
    der nordrhein-westfälischen Verordnung
    über die Ersatzschulen vom 5. März 2007
    in der Fassung der Vierten Verordnung
    zur Änderung der Verordnung
    über die Ersatzschulen
    vom 30. Juni 2020

    Vom 5. Dezember 2025
    (GV. NRW. 2025 S. 1150)

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 1. Oktober 2025 – 6 CN 1.24 – entschieden:

    „Auf die Revision der Antragsteller wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. November 2023 teilweise geändert. § 7, § 9 Abs. 2 Satz 2 bis 6, § 9 Abs. 8 und § 9 Abs. 9 der nordrhein-westfälischen Verordnung über die Ersatzschulen vom 5. März 2007 (GV.NRW. S. 130) in der Fassung der Vierten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ersatzschulen vom 30. Juni 2020 (GV.NRW. S. 659) werden für unwirksam erklärt.

    Im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.“

    Die vorstehende Entscheidungsformel wird hiermit entsprechend § 47 Absatz 5 Satz 2 Halbsatz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBI. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Oktober 2024 (BGBI. 2024 I Nr. 328) geändert worden ist, bekannt gemacht.

     

    Düsseldorf, den 5. Dezember 2025

     

    Die Ministerin für Schule und Bildung
    des Landes Nordrhein-Westfalen

     

    Dorothee Feller

    ABl. NRW. 01/26

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2026 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz