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    Zu BASS 20-03 Nr. 22

    Vierte Verordnung
    zur Änderung der Verordnung
    zur berufsbegleitenden Ausbildung
    zum Erwerb des Lehramts
    für sonderpädagogische Förderung

    Vom 11. November 2025
    (GV. NRW. 2025 S. 984)

    Auf Grund des § 20 Absatz 10 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 308), der zuletzt durch Gesetz vom 19. Dezember 2023 (GV. NRW. S. 1456) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Schule und Bildung im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und dem Ministerium der Finanzen:

    Artikel 1

    In § 18 Satz 2 der Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung vom 20. Dezember 2012 (GV. NRW. 2013 S. 4), die zuletzt durch Verordnung vom 20. November 2023 (GV. NRW. S. 1227) geändert worden ist, wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2032“ ersetzt.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

     

    Düsseldorf, den 11. November 2025

     

    Die Ministerin für Schule und Bildung
    des Landes Nordrhein-Westfalen
    Dorothee Feller

    ABl. NRW. 12/25

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