Änderung des Runderlasses
„Fort- und Weiterbildung; Strukturen und
Inhalte der Fort- und Weiterbildung
für das Schulpersonal (§§ 57 - 60 SchulG)“
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 13. November 2025
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In dem Runderlass „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 – 60 SchulG)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. April 2014 (ABl. NRW. S. 235), der zuletzt durch Runderlass vom 26. November 2024 (ABl. NRW. 12/24) geändert worden ist, wird der Anlage 1 folgender Wortlaut angefügt:
„XXIV
Alpha+ – Alphabetisierung in der Sekundarstufe I
Ziel
Die Fortbildungsmaßnahme zielt auf die Entwicklung von Lehrkräftekompetenzen zur Gestaltung von Lehr-Lern-Prozessen zur Alphabetisierung von gering oder nicht alphabetisierten Lernenden. Ihr Basismodul richtet sich an Lehrkräfte der Sekundarstufe I sowie weitere pädagogische und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Deutsch als Zielsprache vermitteln, aber kaum Erfahrung mit Alphabetisierung gesammelt haben.
Das Aufbaumodul richtet sich an Schulpersonal der Sekundarstufe I, das bereits über Kenntnisse in der Alphabetisierung von Schülerinnen und Schülern mit Deutsch als Zielsprache verfügt.
Befristet Beschäftigte können an der Maßnahme teilnehmen.
Inhalt
Basismodul
- Grundlagen der Alphabetisierung
- Didaktische Ansätze
- Praktische Übungen
- Integration von Medien
Aufbaumodul
- Bisherige Alphabetisierungserfahrungen: gemeinsame Analyse von Herausforderungen und Erfolgen im eigenen Unterricht
- Vertiefte didaktische Konzepte, ausgerichtet auf Leseverständnis und Rechtschreibung
- Interaktive Methoden und Materialien
- Stärkung des integrativen Ansatzes durch Strategien zur Verbindung von Alphabetisierung und Sprachförderung
Gestaltung und Durchführung
Die Maßnahme wird schulextern durchgeführt. Insgesamt umfasst sie 42 Fortbildungsstunden. Basis- und Aufbaumodul umfassen jeweils 21 Fortbildungsstunden, die sich auf zwei ganztägige Präsenzveranstaltungen (16 Fortbildungsstunden) und eine halbtägige Veranstaltung im Online-Format (5 Fortbildungsstunden) verteilen. Die Module können getrennt gebucht werden.
Die Belange von Teilzeitkräften sind zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Die Fortbildungsmaßnahme ist gemäß Nummer 13 der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen (BASS 21-06 Nr. 1.1) barrierefrei zu gestalten.
Qualitätssicherung
Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis der gewonnenen Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.“
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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.