Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 28. Oktober 2025
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Ziele und Grundlagen
Zur Beratung und Unterstützung der Schulen stellt das Land allen Kreisen und kreisfreien Städten sowie den Bezirksregierungen insgesamt 108 Abordnungsstellen für Lehrkräfte und sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst nach Maßgabe des Haushaltsgesetzgebers zur Verfügung.
1.1 Ziel ist es, mit diesen Stellen
a) die Ressourcen der Schulpsychologischen Beratungsstellen zur Prävention gegen und die Intervention bei gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus, Islamismus sowie Rechtsextremismus, Linksextremismus deutlich zu verstärken, um Problemlagen in Schulen rechtzeitig zu erkennen und die angemessenen Handlungsschritte einzuleiten (SystExSP) und
b) ein landesweites Beratungssystem im Verantwortungsbereich der Dezernentinnen und Dezernenten mit der Generale Krise in den Bezirksregierungen zu etablieren, um Schulen dabei zu unterstützen, angemessene Präventionsprogramme schulformgerecht auszuwählen, diese zu initiieren und zu begleiten (SystExBR).
1.2 Der Verteilschlüssel sieht
a) für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt (zuzüglich Aachen Land) jeweils eine Stelle (SystExSP) und
b) für die Bezirksregierungen einen nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie Sozialindex festzulegenden Stellenanteil vor (SystExBR).
1.3 Die Stellen werden
a) bei den SystExSP in den jeweiligen Schulpsychologischen Beratungsstellen angesiedelt und von den Bezirksregierungen unter Beteiligung der jeweiligen Gebietskörperschaft ausgeschrieben und besetzt und
b) bei den SystExBR in den Bezirksregierungen direkt zugeordnet und von diesen im Rahmen einer Teilabordnung ausgeschrieben und besetzt.
Der Dienstort der SystEx-Fachkräfte ist an der jeweils abgebenden Schule. Sie können mit erfahrenen Fachkräften der Schulsozialarbeit sowie anderen sozialpädagogischen Fachkräften im Landesdienst und mit erfahrenen Beratungslehrkräften oder Lehrkräften mit entsprechender/ vergleichbarer Erfahrung/Expertise besetzt werden.
1.4 Die Dienst- und Fachaufsicht wird zu SystExSP gemäß den Bestimmungen der jeweiligen örtlichen Vereinbarung zwischen Land und Gebietskörperschaft zur schulpsychologischen Versorgung geregelt. Sie werden durch eine Vereinbarung zu den bestehenden Kooperationsvereinbarungen ergänzt und zu SystExBR von den Dezernentinnen und Dezernenten mit der Generale Krise der Bezirksregierungen ausgeübt. Den verantwortlichen Dezernentinnen und Dezernenten wird je Bezirksregierung eine koordinierende SystEx-Fachkraft (KoSystEx) zugeordnet, die die Einsätze der SystExBR-Fachkräfte beauftragt und koordiniert.
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Aufgaben der SystEx-Fachkräfte
2.1 Aufgaben der SystEx-Fachkräfte in den schulpsychologischen Beratungseinrichtungen
Die Aufgaben der SystEx-Fachkräfte werden im Rahmen des gemeinsamen regionalen Einsatzmanagements der schulpsychologischen Dienste festgelegt (siehe Nummer 3 Satz 4 ff. des Runderlasses „Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen und Eingruppierung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 8. Januar 2007 (ABl. NRW. S. 101) in der jeweils geltenden Fassung – BASS 21-01 Nr. 15).
Sie erfüllen ihre Aufgaben im Rahmen der aus den Schulen gemeldeten Bedarfe in jeweils enger Abstimmung im schulpsychologischen Dienst.
Die Beraterinnen und Berater ersetzen keine schulpsychologische Stelle und nehmen keine schulpsychologischen Aufgaben wahr. Die Dienst- und Fachaufsicht erfolgt entsprechend der jeweiligen Rahmenvereinbarung zur schulpsychologischen Versorgung.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere
a) Beratung von Schulen zur Prävention gegen und zur Intervention bei Vorfällen mit antisemitischem Hintergrund, in Bezug auf gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, mit rechts- oder linksextremistischem sowie islamistischem Hintergrund,
b) Beratung von Schulen bei der „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ (Gemeinsamer Runderlass „Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität“ des Ministeriums des Innern, des Ministeriums der Justiz, des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und des Ministeriums für Schule und Bildung vom 19. November 2019 (MBl. NRW. S. 740) – BASS 18-03 Nr. 1) im Rahmen der Ziele dieses Erlasses,
c) themenbezogene Unterstützung bei der Vermittlung von Beratungsanliegen aus Schulen im Hinblick auf die Bewertung und Meldung entsprechender Vorfälle an qualifizierte örtliche Stellen (zum Beispiel Polizei, Jugendhilfe, themenbezogene Beratungs- und Diskriminierungsstellen) im Sinne des Runderlasses „Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 2. Mai 2017 (ABl. NRW. 05/17 S. 36 – BASS 12-21 Nr. 4) in der jeweils geltenden Fassung und bei Bedarf an die KoSystEx in den Bezirksregierungen,
d) themenbezogene Unterstützung der schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention unter Federführung der Schulpsychologie (siehe Nummer 3 des Runderlasses „Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 2. Mai 2017 (ABl. NRW. 05/17 S. 36 – BASS 12-21 Nr. 4) in der jeweils geltenden Fassung),
e) Mitwirkung bei örtlichen Planungsprozessen und in Gremien zur Prävention und Intervention,
f) themenbezogene Unterstützung bei der Durchführung von Fachtagen und Austauschforen der Lehrkräfte aus den schulischen Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention, der Beratungslehrkräfte, mit in und im Umfeld von Schulen tätigen sozialpädagogischen Fachkräften, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie örtlichen Beratungsstellen und
g) Weiterleitung von Beratungsbedarfen von Schulen zur Extremismusprävention an die KoSystEx in den Bezirksregierungen.
2.2 Aufgaben der SystEx-Fachkräfte in den Bezirksregierungen sind
a) Beratung und Begleitung von Schulen bei der Auswahl von schulformgerechten Präventionsprogrammen gegen Formen des Extremismus auf Nachfrage von Schulen oder nach Weiterleitung durch schulpsychologische Beratungsstellen oder durch Polizeidienststellen,
b) Unterstützung der Schulen, insbesondere nach Extremismusvorfällen, bei der Konzeption und Durchführung von Programmen zur Stärkung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Zusammenarbeit mit weiteren Einrichtungen,
c) themenbezogene Unterstützung bei der Durchführung von pädagogischen Fachtagen und Austauschforen für Lehrkräfte und die Schulgemeinschaft,
d) themenbezogene Beratung von und Kooperation mit der Lehrerfortbildung, der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Hochschulen sowie der Durchführung von Fachtagen und
e) Netzwerkbildung mit Organisationen und Einrichtungen der Extremismusprävention.
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Ersatzschulen werden einbezogen.
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Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Die Landesstelle Schulpsychologie und Schulpsychologisches Krisenmanagement (LaSP) sorgt für eine landesweite Koordinierung und Qualitätsentwicklung der SystEx-Fachkräfte.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden zwei SystExBR-Fachkräfte an die LaSP abgeordnet.
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Schlussbestimmungen
Der Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Schule NRW in Kraft. Er soll nach drei Jahren evaluiert werden.