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    Zu BASS 15-37

    Zweijährige Bildungsgänge der Fachoberschule,
    die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und
    Fertigkeiten und die Fachhochschulreife vermitteln und
    für einjährige Bildungsgänge der Fachoberschule,
    die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und
    Fertigkeiten vertiefen und
    die Fachhochschulreife vermitteln
    (Anlage C 3 APO-BK)

    Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft
    Vorläufige Bildungspläne

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 12. September 2025 – 312 - 71.06.03.05 – 000002 2025-0005681

    Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.

    Für die in der Anlage C 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK aufgeführten Bildungsgänge der Fachoberschule werden hiermit vorläufige Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt.

    Sie treten mit Wirkung vom 1. August 2025 in Kraft.

    Die vorläufigen Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.

     

    Mit Wirkung vom 1. August 2025 treten folgende vorläufige Bildungspläne für den Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft in Kraft:

    Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft

    Bildungsplan

    Katholische Religionslehre

    Evangelische Religionslehre

    Mit Ablauf des 31. Juli 2024 traten nachfolgende Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung für den Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft außer Kraft:

    Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft

    Heftnr.

    Bildungsplan

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung

    4912

    Katholische Religionslehre

    RdErl. Ministerium für Schule und Weiterbildung

    16.6.2007 -612-6.08.01.13-3200 (ABI. NRW. S. 412)

    4911

    Evangelische Religionslehre

    RdErl. Ministerium für Schule und Weiterbildung

    16.6.2007 -612-6.08.01.13-3200 (ABI. NRW. S. 412)

    ABl. NRW. 10/25

     

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