Zweijährige Bildungsgänge der Fachoberschule,
die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten und die Fachhochschulreife vermitteln und
für einjährige Bildungsgänge der Fachoberschule,
die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten vertiefen und
die Fachhochschulreife vermitteln
(Anlage C 3 APO-BK)
Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft
Vorläufige Bildungspläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 12. September 2025 – 312 - 71.06.03.05 – 000002 2025-0005681
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
Für die in der Anlage C 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK aufgeführten Bildungsgänge der Fachoberschule werden hiermit vorläufige Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt.
Sie treten mit Wirkung vom 1. August 2025 in Kraft.
Die vorläufigen Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Mit Wirkung vom 1. August 2025 treten folgende vorläufige Bildungspläne für den Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft in Kraft:
Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft |
Bildungsplan |
Katholische Religionslehre |
Evangelische Religionslehre |
Mit Ablauf des 31. Juli 2024 traten nachfolgende Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung für den Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft außer Kraft:
Fachbereich Ernährung und Hauswirtschaft | ||
Heftnr. | Bildungsplan | RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung |
4912 | Katholische Religionslehre | RdErl. Ministerium für Schule und Weiterbildung 16.6.2007 -612-6.08.01.13-3200 (ABI. NRW. S. 412) |
4911 | Evangelische Religionslehre | RdErl. Ministerium für Schule und Weiterbildung 16.6.2007 -612-6.08.01.13-3200 (ABI. NRW. S. 412) |
ABl. NRW. 10/25