Berufskolleg;
Vorgaben zu den unterrichtlichen
Voraussetzungen für die zentral gestellten
schriftlichen Prüfungen im Abitur
an Beruflichen Gymnasien
(Bildungsgänge D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D)
im Jahr 2028;
Vorgaben für die Abiturprüfung
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 11. Juli 2025
Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2028 an den Beruflichen Gymnasien in den Berufskollegs werden Vorgaben erlassen.
Diese Vorgaben für die Abiturprüfung stehen im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen ergeben, werden ebenfalls kontinuierlich im Bildungsportal zugänglich gemacht. Bei Bedarf erfolgen Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.
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Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig tritt der Runderlass „Berufskolleg; Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen im Abitur an Beruflichen Gymnasien (Bildungsgänge D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D) im Jahr 2025; Vorgaben für die Abiturprüfung“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 27. Juli 2022 (ABI. NRW. 08/22) außer Kraft.
ABl. NRW. 09/25