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    Zu BASS 15-39

    Zweijähriger Bildungsgang der Fachschule
    mit mindestens 2.400 Unterrichtsstunden
    Fachbereich Gestaltung
    Fachrichtung Werbe- und Mediendesign;
    Vorläufiger Bildungsplan

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 28. Februar 2025 – 311-2025-02-0001216

    1

    Unter Mitwirkung der Oberen Schulaufsicht wurde der vorläufige Bildungsplan mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.

    Für die in der Anlage E der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK aufgeführten Bildungsgänge der Fachschule wird hiermit der vorläufige Bildungsplan gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt.

    Der vorläufige Bildungsplan wird auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.

    2

    Am 1. August 2025 tritt folgender vorläufiger Bildungsplan für den Fachbereich Gestaltung, Fachrichtung Werbe- und Mediendesign in Kraft:

    Fachbereich Gestaltung

    Fachrichtung Werbe- und Mediendesign

    Bildungsplan

    3

    Dieser Runderlass tritt am 1. August 2025 in Kraft.

    ABl. NRW. 08/25

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