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    Zu BASS 21-08 Nr. 2.1

    Aufhebung
    des Runderlasses
    „Die ausländischen Fremdsprachenassistenten und -assistentinnen
    - Rechte und Pflichten -“

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 14. Juni 2025

    1

    Der Runderlass „Die ausländischen Fremdsprachenassistenten und -assistentinnen (FSA) - Rechte und Pflichten -“ des Kultusministeriums vom 3. September 1976 (GABl. NRW. S. 490) wird aufgehoben.

    Der Erlass bildet inhaltlich das Informationsblatt des Pädagogischen Austauschdienstes der KMK (PAD) - dem Veranstalter des Programms in Deutschland - zu dem Programm ab. Die FSA erhalten dieses Informationsblatt mit Zugang ihrer Bewerbung beim PAD. Die darin enthaltenen Informationen sind zusätzlich auch auf den Seiten des PAD zu dem Programm nachlesbar.

    Darüber hinaus enthält der Erlass Informationen, die seitens der Bezirksregierung Düsseldorf als organisatorisch zuständige Stelle im Land NRW, den FSA sowie den aufnehmenden Schulen mit Zuweisung ohnehin zugehen.

    Insofern unterstützt eine Aufhebung des Erlasses den Bürokratieabbau, da die Informationen an anderer Stelle einsehbar sind, bzw. von anderer Stelle übermittelt werden.

    2

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

    ABl. NRW. 08/25

     

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