Berufskolleg -
Fachklassen des dualen Systems
der Berufsausbildung (Anlage A APO-BK);
vorläufige Bildungspläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 4. Juli 2025 – 314 – 71.06.03.01-18-2025-4361
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Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte sowie der oberen Schulaufsicht wurden die Bildungspläne für die folgenden neu geordneten Berufe fertiggestellt.
Ausbildungsberuf |
Floristin und Florist |
Fotografin und Fotograf |
Gold- und Silberschmiedin und Gold- und Silberschmied |
Justizfachangestellte und Justizfachangestellter |
Kauffrau für Büromanagement und Kaufmann für Büromanagement |
Schornsteinfegerin und Schornsteinfeger |
Die vorgenannten Bildungspläne werden hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) als vorläufige Bildungspläne festgesetzt.
Die Bildungspläne werden auf der Internetseite zur Verfügung gestellt: www.berufsbildung.nrw.de.
Die nachstehend aufgeführten Lehr- und Bildungspläne zur Erprobung treten auslaufend außer Kraft.
Mit Erlass vom 25. März 2003 wurde der Lehrplan zur Erprobung für den folgenden Beruf erlassen:
Ausbildungsberuf | Fundstelle |
Feinoptikerin und Feinoptiker | 25.03.2003 (ABl. NRW. 1 S. 119) |
Dieser Beruf wurde nun neugeordnet und es gilt der KMK-Rahmenlehrplan laut Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. Dezember 2023. Da es derzeit in Nordrhein-Westfalen keinen Standort für diesen Ausbildungsberuf gibt, wurde kein neuer eigener Bildungsplan für Nordrhein-Westfalen entwickelt. Der oben aufgeführte Lehrplan zur Erprobung tritt daher rückwirkend ab 1. August 2024 auslaufend außer Kraft.
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Inkrafttreten
Dieser Runderlass tritt am 1. August 2025 in Kraft.
ABl. NRW. 07/25