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    Zu BASS 13-21 Nr. 6

    Unterrichtliche Vorgaben der zentralen
    Prüfungen am Ende der Klasse 10 (ZP10)
    1. am Ende der Klasse 10 an Haupt-, Real-,
    Gesamt-, Sekundar-, Primus- und Förderschulen,
    2. an Gymnasien mit einer Klasse 10 (S I),
    3. am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen
    und an Waldorf-Förderschulen,
    4. am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen,
    5. für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf
    an sonderpädagogischer Unterstützung;
    Änderung

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 1. Juli 2025 - 513-6.01.03-156732

    Bezug:

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 3. Juni 2022 (ABl. NRW. 06/22)

    1

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

    „Unterrichtliche Vorgaben der zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 (ZP10)

    1. am Ende der Klasse 10 an Haupt-, Real-, Gesamt-, Sekundar-, Primus- und Förderschulen,

    2. an Gymnasien mit einer Klasse 10 (S I),

    3. am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen und an Waldorf-Förderschulen,

    4. am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen,

    5. für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung“

    2. Abschnitt 1 wird aufgehoben.

    3. In der Überschrift des Abschnitts 2 wird die Angabe „Abschnitt 2“ durch die Angabe „Abschnitt 1“ ersetzt.

    4. Nach dem neuen Abschnitt 1 wird folgender Abschnitt 2 eingefügt:

    „Abschnitt 2: Im Jahr 2027

    1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2027 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Primusschulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden Vorgaben erlassen. Für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden Hinweise zu den Vorgaben erlassen.

    2. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2027 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben an Gymnasien mit einer Klasse 10 (S I) werden Vorgaben erlassen. Für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden Hinweise zu den Vorgaben erlassen.

    3. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2027 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben erlassen.

    4. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der 11. Klasse im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Erweiterten Ersten Schulabschluss und dem Mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Jahr 2027 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben und Hinweise erlassen.

    5. Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2027 zum Erwerb des Erweiterten Ersten Schulabschlusses und des Mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.

    6. Ergänzend zu den Hinweisen zu den Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird auf die Arbeitshilfe „Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Sekundarstufe I – Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen“ verwiesen: https://url.nrw/nachteilsausgleiche.

    7. Die Vorgaben und Hinweise sind im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download unter dieser Adresse eingestellt: www.standardsicherung.nrw.de/zp10/ .

    8. Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5, pruefungen10@qua-lis.nrw.de .“

    2

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    ABl. NRW. 07/25

     

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