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    Vorgaben für das Abitur 2028:

    Für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahresbeginn 2025/2026 in die gymnasiale Oberstufe eintreten, werden zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2028 Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen erlassen.

    Zu BASS 13-32 Nr. 6

    Vorgaben für die schriftlichen
    Prüfungen im Abitur 2028

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 4. Juni 2025 – 525-6.03.15.06-99815

    Bezug:

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 15. Juni 2020 (ABl. NRW. 07/20)

    1

    Der Bezugserlass, der zuletzt durch Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 2. Juni 2024 (ABl. NRW. 06/24) geändert worden ist,

    wird wie folgt geändert:

    1.Die Bezeichnung des Erlasses wird wie folgt gefasst:

    „Vorgaben zur Vorbereitung auf die schriftlichen Prüfungen

    im Abitur 2026, 2027 und 2028“

    2. Die Nummer 1 wird aufgehoben.

    3. Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 1.

    4. Die bisherige Nummer 3 wird Nummer 2.

    5. Nach der neuen Nummer 2 wird folgende Nummer 3 eingefügt:

    „3 Abitur 2028

    Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben im Abitur 2028 an Gymnasien und Gesamtschulen werden Vorgaben erlassen.

    Die Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen stehen zu Beginn der Einführungsphase auf der Internetseite https://www.standardsicherung.nrw.de zur Verfügung. Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer gegebenenfalls im Kontext der Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen und innerhalb der Schulen ergeben, werden kontinuierlich ebenfalls dort zugänglich gemacht.

    Im Prüfungsjahr 2028 gelten die in den jeweiligen fachlichen Vorgaben aufgeführten Arbeitszeiten einschließlich Auswahlzeit unverändert:

    Fach

    Leistungskurs

    Grundkurs

    Besonderheiten

    Deutsch

    315 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    255 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

     

    moderne

    Fremdsprachen (neu einsetzend)

     

    255 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

     

    moderne

    Fremdsprachen

    (LK und GK (f))

    315 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    285 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

     

    alte Sprachen (neu einsetzend)

     

    210 Minuten

     

    alte Sprachen (LK und GK (f))

    300 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    240 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

     

    Kunst

    300 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    240 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    Für Prüflinge, die die Aufgabenart I wählen, kann die Arbeitszeit um 60 Minuten erhöht werden.

    Musik

    300 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    240 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    Für Prüflinge, die die Gestaltungsaufgabe wählen, wird die Arbeitszeit um 60 Minuten verlängert.

    Gesellschaftswissenschaften

     

    300 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    240 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

     

    Religionslehre/

    -unterricht

    300 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    240 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

     

    Mathematik

    300 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    255 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

     

    Biologie,

    Chemie,

    Physik

    300 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    255 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

    Wenn die Aufgaben fachpraktische Anteile enthalten, kann sich die Gesamtarbeitszeit erhöhen. Der zusätzliche Zeitaufwand wird verbindlich in der Aufgabe ausgewiesen.

    Ernährungslehre,

    Informatik,

    Technik

    270 Minuten

    225 Minuten

     

    Sport

    300 Minuten

    inklusive Auswahlzeit

     

     

    Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind. In den alten Sprachen beginnt die Arbeitszeit, nachdem der vorgelegte Originaltext beziehungsweise die zur Auswahl vorgelegten Originaltexte einmal vorgelesen worden ist beziehungsweise sind. In den Naturwissenschaften beginnt die Arbeitszeit unmittelbar, nachdem die Aufgaben vorgelegt worden sind oder ein Demonstrationsexperiment beendet worden ist. 

    Die Arbeitszeit darf nicht durch eine Pause unterbrochen werden.

    Gemäß Nummer 33.2 VVzAPO-GOSt gelten die Vorgaben auch für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2028 die Abiturprüfung wiederholen. Sie sind von den Schulen über die sie betreffenden Änderungen rechtzeitig und aktenkundig zu informieren sowie bei der Vorbereitung auf zwischenzeitlich geänderte Schwerpunkte geeignet zu unterstützen. Die Vorbereitung auf die Abiturprüfung entsprechend den Vorgaben bleibt jedoch grundsätzlich in der Verantwortung der Schülerinnen und Schüler selbst.

    Die Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen werden jeweils zu Beginn des Schuljahres in den Fachkonferenzen zur Kenntnis genommen.

    Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfung und für die Abiturprüfungen an den Waldorfschulen in den zentralen Prüfungsfächern analog.“

    2
    Inkrafttreten

    Der Runderlass tritt am 1. August 2025 in Kraft.

    ABl. NRW. 06/25

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