Termine für die Durchführung
der Zentralen Klausuren
am Ende der Einführungsphase 2027
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 30. Mai 2025 – 525-6.03.15.06-94309
1
Für die Zentralen Klausuren gemäß § 14 Absatz 1 Satz 3 APO-GOSt (BASS 13-32 Nr. 3.1) am Ende der Einführungsphase im Jahr 2027 an Gymnasien und Gesamtschulen werden die folgenden Termine festgelegt:
Deutsch | |
Mathematik |
2
Die Organisation der Nachschreibetermine kann aus schulischen Gründen zentral oder dezentral erfolgen. Die zentralen Nachschreibetermine werden wie folgt terminiert:
Deutsch | |
Mathematik |
3
Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Der Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Gleichzeitig treten die Runderlasse „Termine für die Durchführung der Zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase 2023“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 9. Juni 2021 (ABl. NRW. 06/21) und der Runderlass „Termine für die Durchführung der Zentralen Klausuren am Ende der Einführungsphase 2024“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 8. Juni 2022 (ABl. NRW. 06/22) außer Kraft.