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    Zu BASS 15-37

    Zweijährige Bildungsgänge,
    die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und
    Fertigkeiten sowie
    den schulischen Teil
    Fachhochschulreife vermitteln
    (Anlage C der APO-BK)

    Fachbereich Technik/Naturwissenschaften
    Vorläufige Bildungspläne

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 11. April 2025 – 312 – 71.06.03.05-000002

    Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.

    An Stelle der im Rahmen des Schulversuchs (§ 25 SchulG (BASS 1-1)) entwickelten curricularen Skizzen zu den Fächern Ingenieurtechnik, Physik und Technische Informatik werden für die Berufsfachschule in Anlage C 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK aufgeführten zweijährigen Bildungsgänge im Fachbereich Technik/Naturwissenschaften, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife vermitteln, hiermit vorläufige Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt.

    Die vorläufigen Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.

    Am 1. August 2025 treten folgende vorläufige Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften in Kraft:

    Fachbereich Technik/Naturwissenschaften

    Bildungsplan

    Ingenieurtechnik

    Physik

    Technische Informatik

     

    ABl. NRW. 05/25

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