Zweijährige Bildungsgänge,
die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten sowie
den schulischen Teil
Fachhochschulreife vermitteln
(Anlage C der APO-BK)
Fachbereich Technik/Naturwissenschaften
Vorläufige Bildungspläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 11. April 2025 – 312 – 71.06.03.05-000002
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
An Stelle der im Rahmen des Schulversuchs (§ 25 SchulG (BASS 1-1)) entwickelten curricularen Skizzen zu den Fächern Ingenieurtechnik, Physik und Technische Informatik werden für die Berufsfachschule in Anlage C 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK aufgeführten zweijährigen Bildungsgänge im Fachbereich Technik/Naturwissenschaften, die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie den schulischen Teil der Fachhochschulreife vermitteln, hiermit vorläufige Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt.
Die vorläufigen Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Am 1. August 2025 treten folgende vorläufige Bildungspläne für den Fachbereich Technik/Naturwissenschaften in Kraft:
Fachbereich Technik/Naturwissenschaften |
Bildungsplan |
Ingenieurtechnik |
Physik |
Technische Informatik |
ABl. NRW. 05/25