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    Zu BASS 15-37

    Zweijährige Bildungsgänge der Fachoberschule,
    die berufliche Kenntnisse,
    Fähigkeiten und Fertigkeiten und
    die Fachhochschulreife vermitteln und
    für einjährige Bildungsgänge der Fachoberschule,
    die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und
    Fertigkeiten vertiefen und
    die Fachhochschulreife vermitteln
    (Anlage C der APO-BK)

    Fachbereich Informatik
    Vorläufige Bildungspläne

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 11. April 2025 – 312 – 71.06.03.05-000002

    Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.

    An Stelle der im Rahmen des Schulversuchs (§ 25 SchulG (BASS 1-1)) entwickelten curricularen Skizzen zu den Fächern Betriebssysteme/Netzwerke, Datenbanken, Softwareentwicklung und -engineering, Mathematik, Physik, Wirtschaftslehre, Englisch, Deutsch/Kommunikation, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre der Fachoberschule in Anlage C 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK aufgeführten Bildungsgänge der Fachoberschule im Fachbereich Informatik werden hiermit vorläufige Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt.

    Die vorläufigen Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.

    Am 1. August 2025 treten folgende vorläufige Bildungspläne für den Fachbereich Informatik in Kraft:

    Fachbereich Informatik

    Bildungsplan

    Betriebssysteme/Netzwerke

    Datenbanken

    Softwareentwicklung und -engineering

    Mathematik

    Physik

    Wirtschaftslehre

    Englisch

    Deutsch/Kommunikation

    Sport/Gesundheitsförderung

    Politik/Gesellschaftslehre

     

    ABl. NRW. 05/25

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