Zweijährige Bildungsgänge der Fachoberschule,
die berufliche Kenntnisse,
Fähigkeiten und Fertigkeiten und
die Fachhochschulreife vermitteln und
für einjährige Bildungsgänge der Fachoberschule,
die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und
Fertigkeiten vertiefen und
die Fachhochschulreife vermitteln
(Anlage C der APO-BK)
Fachbereich Informatik
Vorläufige Bildungspläne
Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung
Vom 11. April 2025 – 312 – 71.06.03.05-000002
Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.
An Stelle der im Rahmen des Schulversuchs (§ 25 SchulG (BASS 1-1)) entwickelten curricularen Skizzen zu den Fächern Betriebssysteme/Netzwerke, Datenbanken, Softwareentwicklung und -engineering, Mathematik, Physik, Wirtschaftslehre, Englisch, Deutsch/Kommunikation, Sport/Gesundheitsförderung und Politik/Gesellschaftslehre der Fachoberschule in Anlage C 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK aufgeführten Bildungsgänge der Fachoberschule im Fachbereich Informatik werden hiermit vorläufige Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt.
Die vorläufigen Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.
Am 1. August 2025 treten folgende vorläufige Bildungspläne für den Fachbereich Informatik in Kraft:
Fachbereich Informatik |
Bildungsplan |
Betriebssysteme/Netzwerke |
Datenbanken |
Softwareentwicklung und -engineering |
Mathematik |
Physik |
Wirtschaftslehre |
Englisch |
Deutsch/Kommunikation |
Sport/Gesundheitsförderung |
Politik/Gesellschaftslehre |