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    Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Fachkräfte, die zur Unterstützung von Lehrkräften in Multiprofessionellen Teams an Schulen des Gemeinsamen Lernens und an Förderschulen mitwirken und anderen Berufsgruppen angehören. Sie richtet sich darüber hinaus an sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase.

    Ziel der Fortbildungsmaßnahme ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Vermittlung von Kenntnissen, Praxisbeispiele und Reflexionsphasen dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben, ausgehend von ihrem beruflichen Hintergrund und ihren bisherigen Berufserfahrungen, im Arbeitsfeld Schule erfolgreich wahrzunehmen. Die Fortbildung wird im Blended-Learning-Format angeboten. Entsprechend kommt die „Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung“ zur Anwendung.

    Zu BASS 20-22 Nr. 8

    Änderung des Runderlasses
    „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte
    der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal
    (§§ 57 - 60 SchulG)“

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 26. November 2024

    1

    In dem Runderlass „Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57 – 60 SchulG)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. April 2014 (ABl. NRW. S. 235), der zuletzt durch Runderlass vom 3. September 2024 (ABI. NRW. 09/24) geändert worden ist, wird der Anlage 1 folgender Wortlaut angefügt:

    „XXIII Fortbildung von Fachkräften Multiprofessioneller Teams an Schulen des Gemeinsamen Lernens und an Förderschulen sowie von sozialpädagogischen Fachkräften in der Schuleingangsphase

    Zielgruppe

    Die Fortbildungsmaßnahme richtet sich an Fachkräfte, die zur Unterstützung von Lehrkräften in Multiprofessionellen Teams an Schulen des Gemeinsamen Lernens und an Förderschulen mitwirken und anderen Berufsgruppen angehören. Sie richtet sich darüber hinaus an sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase.

    Ziel

    Ziel der Fortbildungsmaßnahme ist es, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch Vermittlung von Kenntnissen, Praxisbeispiele und Reflexionsphasen dabei zu unterstützen, ihre Aufgaben, ausgehend von ihrem beruflichen Hintergrund und ihren bisherigen Berufserfahrungen, im Arbeitsfeld Schule erfolgreich wahrzunehmen.

    Inhalte

    Die Fortbildung ist modular aufgebaut und vollständig zu absolvieren.

    Modul 1: Das System Schule – meine Rolle

    Modul 2: Mitwirkung bei der Ermittlung von Lernständen sowie der Förderplanung – Grundlagen der Gesprächsführung

    Modul 3: Einführung in die Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache im Hinblick auf die eigene professionsspezifische Tätigkeit

    Modul 4: Einführung in die Förderschwerpunkte Geistige Entwicklung, Körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen und in den Bereich Autismus-Spektrum-Störung im Hinblick auf die eigene professionsspezifische Tätigkeit

    Modul 5: Grundlagen im Fach Mathematik

    Modul 6: Grundlagen im Fach Deutsch

    Modul 7: Grundlagen im Bereich Mehrsprachigkeit

    Gestaltung und Durchführung

    Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 69 Fortbildungsstunden. Sie wird im Blended-Learning-Format durchgeführt.

    Die Teilnahme wird im Umfang von 2 Unterrichtsstunden für ein Schulhalbjahr auf die Tätigkeit angerechnet. Die Anrechnung wirkt sich für die Schule nicht bedarfserhöhend aus. Hiervon abweichend wird bei Fachkräften in Multiprofessionellen Teams im Gemeinsamen Lernen, die auf der Grundlage des zwischenzeitlich aufgehobenen Erlasses vom 19. Juli 2018 eingestellt wurden, die Teilnahme am jeweiligen Fortbildungstag mit ihrer tatsächlichen Dauer bei der Arbeitszeit (§ 6 TV-L) berücksichtigt.

    Um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen, sind die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen. Insoweit wird auf § 17 ADO in Verbindung mit § 2 Absatz 2 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.

    Nach Nummer 13 der Richtlinie zum SGB IX ist die berufliche Fortbildung der schwerbehinderten Menschen gemäß § 164 Absatz 4 SGB IX zu fördern. Sie sind zu Fortbildungsmaßnahmen, die vom Land NRW veranstaltet werden, bevorzugt zuzulassen.

    Qualitätssicherung

    Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktueller Forschungsergebnisse und bildungspolitischer und gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme weiterentwickelt.“

    2

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    ABI. NRW. 12/24

     

     

     

     

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