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    Zu BASS 15-04

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    Stufenübergreifende Unterrichtsvorgaben – alle Schulstufen
    Richtlinien und Lehrpläne

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 18. Juli 2024 - 526 - 6.08.01-167065

    Für die Bildungsgänge an der Grundschule, der Förderschule, der Hauptschule, der Realschule, der Gesamtschule, der Sekundarschule, des Gymnasiums, der Weiterbildungskollegs sowie für die Gymnasiale Oberstufe werden hiermit Richtlinien gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.

    Sie treten zum 1. August 2025 in Kraft.

    Bereich/Fach

    Bezeichnung

    Richtlinien – Bildungs- und Erziehungsgrundsätze für die allgemeinbildenden Schulen in Nordrhein-Westfalen

    Richtlinien

    Die Unterrichtsvorgabe ist veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator:

    https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

    Die Schulen überprüfen auch auf Grundlage der oben genannten Vorgabe ihre schuleigenen Unterrichtsvorgaben (schulinterne Lehrpläne) und entwickeln diese kontinuierlich weiter.

    Zum 31. Juli 2025 treten die nachstehenden Richtlinien außer Kraft.

    Heft-Nr.

    Bezeichnung

    Fundstelle

     

    Richtlinien Grundschule

    16.07.2008 (ABl. NRW. S. 411)

     

    Genereller Einführungserlass für alle Richtlinien Hauptschule

    30.03.1989 (GABl. NW. S. 244)

     

    Genereller Einführungserlass für alle Richtlinien Realschule

    20.08.1993 (GABl. NW. I S. 206 und in den Einzelheften)

     

    Genereller Einführungserlass für alle Richtlinien Gesamtschule

    27.11.1998 (ABl. NRW. 1 01/99 S. 3)

     

    Genereller Einführungserlass für alle Richtlinien Gymnasium

    08.02.1993 (GABl. NW. I S. 62) und in den Einzelheften
    Kapitel Lehrpläne auslaufend s. 23.06.2019 (ABl. NRW. 07/19)

     

    Genereller Einführungserlass für alle Richtlinien Gymnasiale Oberstufe

    03.03.1999 (ABl. NRW. 1 S. 58)

     

    Richtlinien und Lehrpläne für den Unterricht an Abendgymnasien und Kollegs (Institute zur Erlangung der Hochschulreife) – zweiter Bildungsweg

     

    ABI. NRW. 11/24

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