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    Zu BASS 15-21

    Schulformübergreifende Unterrichtsvorgaben –
    Sekundarstufe I
    Richtlinien und Lehrpläne

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 3. September 2024 - 526 - 2022-0006851

    Für die Sekundarstufe I an allen allgemeinbildenden Schulformen werden hiermit Vorgaben gemäß § 29 SchulG (BASS 1-1) festgesetzt.

    Sie treten zum 1. August 2025 in Kraft und entfalten beginnend mit der Klasse 5 im Schuljahr 2025/26 aufsteigend Gültigkeit. Den Schulen ist eine unterrichtliche Orientierung auch in den übrigen Jahrgangsstufen schon vorher freigestellt.

    Bereich/Fach

    Bezeichnung

    Praktische Philosophie

    Kernlehrplan

    Die Unterrichtsvorgaben sind veröffentlicht und abrufbar über den Lehrplannavigator: https://www.schulentwicklung.nrw.de/lehrplaene/

    Die Schulen überprüfen auf Grundlage der oben genannten Vorgaben ihre schuleigenen Vorgaben (schulinterne Lehrpläne) und entwickeln diese kontinuierlich weiter.

    Nachstehende Unterrichtsvorgaben treten zum 31. Juli 2025 auslaufend außer Kraft:

    (BASS 15-21) Schulformübergreifende Unterrichtsvorgaben – Sekundarstufe I, Nummer 7, Kernlehrplan Praktische Philosophie, Heft-Nr. 5017, Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 6. Mai 2008 – 322 (ABl. NRW. S. 295).

    ABI. NRW. 10/24

     

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