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    Zu BASS 15-37

    Zweijährige Bildungsgänge der Fachoberschule,
    die berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten
    und Fertigkeiten und die Fachhochschulreife
    vermitteln und für einjährige Bildungsgänge der Fachoberschule, die berufliche Kenntnisse,
    Fähigkeiten und Fertigkeiten vertiefen und die Fachhochschulreife vemitteln

    Fachbereich Technik und Gestaltung

    Vorläufige Bildungspläne

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 9. September 2024 – 312 – 71.06.03.05 – 000002 2022-0002279-202204

    Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung der Oberen Schulaufsicht wurden die vorläufigen Bildungspläne mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.

    Für die in der Anlage C 3 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK aufgeführten Bildungsgänge der Fachoberschule werden hiermit vorläufige Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt.

    Sie treten mit Wirkung vom 1. August 2023 in Kraft.

    Die vorläufigen Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.

    Mit Wirkung vom 1. August 2023 treten folgende vorläufige Bildungspläne für den Fachbereich Technik sowie den Fachbereich Gestaltung in Kraft:

    Fachbereich Technik

    Bildungsplan

    Katholische Religion

    Evangelische Religion

    Islamische Religionslehre

     

    Fachbereich Gestaltung

    Bildungsplan

    Katholische Religion

    Evangelische Religion

    Islamische Religionslehre

    Mit Wirkung vom 31. Juli 2023 treten nachfolgende Richtlinien und Lehrpläne zur Erprobung für den Fachbereich Technik sowie für den Fachbereich Gestaltung außer Kraft:

    Fachbereich Technik und Gestaltung

    Heftnr.

    Bildungsplan

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Bildung

    4912

    Katholische Religion

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v.
    20.12.2006 – 612-6.08.01.13-39380

    4911

    Evangelische Religion

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v.
    20.12.2006 – 612-6.08.01.13-39380

    5026/
    2014

    Islamische Religionslehre

    RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v.
    02.09.2014 – 53 – 6.09.03.02.01-119095

    ABI. NRW. 10/24

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