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    Zu BASS 13-32 Nr. 3.2

    Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung
    über den Bildungsgang und die Abiturprüfung
    in der gymnasialen Oberstufe (VVzAPO-GOSt); Änderung

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 4. August 2024 – 521-2024-0003934

    Bezug:
    Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 18.11.2006 (ABl. NRW. S. 503)

    1

    Der Bezugserlass, der zuletzt durch Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 25. Juni 2023 (ABl. NRW. 07/23) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. Die VV zu § 14 Absatz 3 wird wie folgt geändert:

    VV 14.3.1 erhält folgende Fassung:

    „14.3.1 Über das Verfahren entscheidet die Lehrerkonferenz. Im Rahmen dieses Verfahrens können nach Entscheidung der Schule bei der Leistungsbewertung neben der schriftlichen Ausarbeitung weitere Aspekte wie zum Beispiel der Arbeitsprozess oder Präsentationsergebnisse herangezogen werden. Bei einer fachübergreifenden Themenstellung ist vor Anfertigung der Arbeit zu entscheiden, welchem Fach sie zugeordnet wird.“

    2. Die VV zu § 32 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

    2.1 Die VV 32.2.2 wird aufgehoben.

    2.2 Die bisherigen VV 32.2.3 bis 32.2.5 werden zu VV 32.2.2 bis 32.2.4.

    3. Die Anlage 1a - Rückseite - zur VVzAPO-GOSt wird wie folgt geändert:

    In der Tabelle wird im Feld der Zeile „Qualifikationsphase 2“/Spalte „Englisch/English“ die Ziffer 3 durch die Ziffer 5 ersetzt.

    2

    Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    ABI. NRW. 08/24

     

     

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