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    Der Bezugserlass erhält die Kurzbezeichnung „Flexibilisierungserlass“. Die Berufe „Elektroniker/in für Betriebstechnik“ und „Elektroanlagenmonteur/in“ können zukünftig bis zu drei Jahre gemeinsam beschult werden. Die Liste gemeinsamer Beschulungsmöglichkeiten erhält zusätzliche Angaben (Paginierung, Stand, Kennzeichnung als Anlage zum Bezugserlass)

    Zu BASS 10-11 Nr. 2

    Genehmigung von Schulträgerbeschlüssen
    zur Errichtung und Erweiterung von Fachklassen des dualen Systems an Berufskollegs durch die obere Schulaufsichtsbehörde;
    fünfte Änderung

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 28. Juni 2024 - 314-71.06.03.01-21-2024-2825

    Bezug:

    Runderlass „Genehmigung von Schulträgerbeschlüssen zur Errichtung und Erweiterung von Fachklassen des dualen Systems an Berufskollegs durch die obere Schulaufsichtsbehörde“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 24. Januar 2017 (ABl. NRW. 03/17)

    1

    Der Bezugserlass, der zuletzt durch Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 10. Juli 2023 (ABl. NRW. 07/23) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

    1. Der Überschrift wird die Kurzbezeichnung „(Flexibilisierungserlass)“ angefügt.

    2. In Nummer 2.2 Satz 1 wird der Klammerzusatz „(vgl. Anlage - veröffentlicht unter www. schulministerium.nrw.de > Schulrecht > Erlasse)“ durch den Klammerzusatz „(Anlage)“ ersetzt.

    3. Der Abschnitt „Anlage“ wird aufgehoben.

    4. Die Anlage aus dem Anhang zu diesem Runderlass wird angefügt.

    2

    Inkrafttreten

    Dieser Runderlass tritt am 1. August 2024 in Kraft.

     

    Anlage „Liste gemeinsamer Beschulungsmöglichkeiten“

     

    Anlage 1 – Seite 1


    Anlage 1 – Seite 2


    Anlage 1 – Seite 3


    Anlage 1 – Seite 4


    Anlage 1 – Seite 5


    Anlage 1 – Seite 6


    Anlage 1 – Seite 7


    Anlage 1 - Seite 8


    Anlage 1 – Seite 9


    Anlage 1 – Seite 10


    Anlage 1 – Seite 11


    Anlage 1 – Seite 12


    Anlage 1 – Seite 13


    Anlage 1 – Seite 14


    Anlage 1 – Seite 15


    Anlage 1 – Seite 16


     

    ABl. NRW. 07/24

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