• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    BASS

    Amtsblatt

    Service

    FAQ

    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

    Zu BASS 13-33 Nr. 8.1

    Berufskolleg;
    Vorgaben zu den unterrichtlichen
    Voraussetzungen für die zentral gestellten
    schriftlichen Prüfungen im Abitur
    an Beruflichen Gymnasien
    (Bildungsgänge D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D)

    im Jahr 2027 [Vorgaben für die Abiturprüfung]

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 10. Juli 2024

    Bezug:

    § 2 Abs. 1 der Anlage D APO-BK; Anlage D 1 bis D 28 (BASS 13-33 Nr. 1.1)

    1

    Abitur 2027

    Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen im Abitur 2027 an den Beruflichen Gymnasien in den Berufskollegs werden Vorgaben erlassen.

    Diese Vorgaben für die Abiturprüfung stehen im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung

    https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-berufliches-gymnasium/uebersicht/aktuelles.php

    Zentrale Hinweise zur Umsetzung dieser Vorgaben, die sich bezogen auf die einzelnen Fächer in den Bildungsgängen ergeben, werden ebenfalls kontinuierlich im Bildungsportal zugänglich gemacht. Bei Bedarf erfolgen Beratungen durch die Fachaufsicht der Bezirksregierungen.

    Die Vorgaben für die Abiturprüfungen 2027 sind allen an der didaktischen Planung für den Bildungsgang Beteiligten zur Verfügung zu stellen und zusätzlich in der Schulbibliothek unter anderem für die Mitwirkungsberechtigten zur Einsichtnahme beziehungsweise zur Ausleihe verfügbar zu halten.

    2

    Inkrafttreten, Außerkrafttreten

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    Gleichzeitig tritt der Runderlass „Berufskolleg; Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen im Abitur an Beruflichen Gymnasien (Bildungsgänge D 1 bis D 28 APO-BK Anlage D) im Jahr 2024; Vorgaben für die Abiturprüfung“ des Ministeriums für Schule und Bildung vom 27. Juli 2021 (ABl. NRW. 09/21) außer Kraft.

    ABl. NRW. 07/24

     

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2025 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz