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    Zu BASS 13-21 Nr. 6

    Änderung -
    Unterrichtliche Vorgaben der zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10 (ZP10) im Schuljahr 2025/26:
    1. am Ende der Klasse 10 an Haupt-, Real-,
    Gesamt-, Sekundar-, Primus- und Förderschulen im Jahr 2026
    2. an Gymnasien mit einer Klasse 10 (S I)
    im Jahr 2026
    3. am Ende der 11. Klasse an Waldorfschulen und an Waldorf-Förderschulen
    im Jahr 2026
    4. am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen
    im Jahr 2026

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 29. April 2024 - 513-6.01.03-156732

    Bezug: RdErl. d. Ministerium für Schule und Bildung v. 03.06.2022 (ABl. NRW. 06/22)

    1

    Der Bezugserlass wird wie folgt geändert:

    1. Der Abschnitt „Im Jahr 2024“ wird gestrichen.

    2. Vor den Wörtern „Im Jahr 2025“ werden die Wörter „Abschnitt 1:“ eingefügt.

    3. Nach Abschnitt 1 wird folgender Abschnitt eingefügt:

    „Abschnitt 2: Im Jahr 2026

    1. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2026 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben in Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen, Primusschulen, Gesamtschulen und Förderschulen werden Vorgaben erlassen. Für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden Hinweise zu den Vorgaben erlassen.

    2. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 im Jahr 2026 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben an Gymnasien mit einer Klasse 10 (S I) werden Vorgaben erlassen. Für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung werden Hinweise zu den Vorgaben erlassen.

    3. Zur Vorbereitung der Studierenden auf die schriftlichen Prüfungen am Ende des 4. Semesters an Abendrealschulen im Jahr 2026 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben erlassen.

    4. Zur Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler der Waldorfschulen und Waldorf-Förderschulen auf die schriftlichen Prüfungen im Rahmen des Abschlussverfahrens zum Erwerb eines dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) gleichwertigen Schulabschlusses im Jahr 2026 mit landeseinheitlichen Prüfungsaufgaben werden Vorgaben und Hinweise erlassen.

    5. Die Vorgaben gelten für die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Externenprüfungen 2026 zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) analog.

    6. Ergänzend zu den Hinweisen zu den Vorgaben für die schriftlichen Prüfungen für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung wird auf die Arbeitshilfe „Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Sekundarstufe I – Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen“ verwiesen: url.nrw/nachteilsausgleiche

    7. Die Vorgaben und Hinweise sind im Bildungsportal des Landes Nordrhein-Westfalen zum Download unter dieser Adresse eingestellt: www.standardsicherung.nrw.de/zp10/

    8. Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5, pruefungen10@qua-lis.nrw.de .“

    2

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    ABI. NRW. 06/24

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