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    Zu BASS 15-36

    Sekundarstufe II – Berufskolleg;
    Bildungsgänge,
    die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht
    und zum Mittleren Schulabschluss
    (Fachoberschulreife)
    oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und
    Abschlüssen der Sekundarstufe I führen

    (Anlage B der APO-BK)
    Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales

    Inkraftsetzung des vorläufigen Bildungsplans
    „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich
    geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Erziehung,
    Bildung und Betreuung für Grundschulkinder“

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 29. Februar 2024 - 313/2024-0000911

    Unter verantwortlicher Leitung der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule und unter Mitwirkung erfahrener Lehrkräfte und der Oberen Schulaufsicht wurde ein neuer vorläufiger Bildungsplan mit einer kompetenzorientierten Ausrichtung fertiggestellt.

    Der in Anlage 1 aufgeführte neue vorläufige Bildungsplan für den neuen Bildungsgang in dem Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales wird hiermit gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz (BASS 1-1) festgesetzt. Er tritt am 1. August 2024 in Kraft.

    Der vorläufige Bildungsplan wird im Bildungsportal unter www.berufsbildung.nrw.de veröffentlicht.

     

    Anlage 1

    Fachbereich Gesundheit/Erziehung und Soziales

    Bildungsgang

    Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt Erziehung, Bildung und Betreuung für Grundschulkinder

    Tabelle 1: Vorläufiger Bildungsplan; Berufskolleg;

    ABI. NRW. 03/24

     

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