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    Die Änderung der Verwaltungsvorschriften ermöglicht die Verlängerung der derzeit geltenden Aufnahmebedingungen in die Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Heilpädagogik am Berufskolleg um ein Jahr bis zum Schuljahr 2024/25.

    Zu BASS 13-33 Nr. 1.2

    Änderung von Verwaltungsvorschriften
    zur Verordnung
    über die Ausbildung und Prüfung
    in den Bildungsgängen des Berufskollegs
    (VVzAPO-BK)

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 22. Dezember 2023 - 311-71.07.01.06-000053

    Bezug:

    Runderlass „Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (VVzAPO-BK)“ des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung v. 19.06.2000 (ABl. NRW. 1 S. 182)

    1

    In der VV 28.3 zu § 28 Absatz 3 der Anlage E des Bezugserlasses, der zuletzt durch Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 10. Juli 2023 (ABl. NRW. 07/23) geändert worden ist, wird die Angabe „2023/24“ durch die Angabe „2024/25“ ersetzt.

    2

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    ABI. NRW. 01/24

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