• Barrierefreiheit
    • Zur Newsletteranmeldung SCHULE NRW
    • Kontakt
    • "Social Media"-Einstellungen
    BASS
    Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW
    Logo des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    BASS

    Amtsblatt

    Service

    FAQ

    Suche
    Volltextsuche Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis Archiv

    Diese Seite verwendet Cookies, um die Benutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessern.

    Welche Cookies wir setzen, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
    Durch Klicken auf die untenstehenden Schaltflächen können Sie entscheiden, welche Cookies Sie neben den zwingend notwendigen Cookies zulassen.

    Technische Cookies, die für die Nutzung der Seite zwingend vorhanden sein müssen. Weitere Cookies, außer den technisch notwendigen, verwenden wir nicht.
    • Drucken
    • als PDF speichern
    • als Word speichern
    • als E-Mail verschicken

    • auf Facebook teilen
    • auf LinkedIn teilen
    • auf WhatsApp teilen
    • auf X (vormals Twitter) teilen

    Zu BASS 13-63 Nr. 6

    Termine
    für die Sprachprüfung im Herkunftssprachlichen
    Unterricht
    im Schuljahr 2024/2025
    am Ende der Sekundarstufe I an Hauptschulen,
    Realschulen, Gesamtschulen, Sekundarschulen, Primusschulen, Gymnasien mit einer Klasse 9 bei
    achtjährigem Bildungsgang,
    ansonsten mit einer Klasse 10 (Sl)
    und Förderschulen,
    am Ende des 4. Semesters an Abendrealschule
    und am Ende der Klasse 11 an Waldorfschulen
    sowie an Waldorf-Förderschulen

    Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung

    Vom 8. Dezember 2023 - Az: 323-71.06.27.17-000020

    1

    Prüfungstermine am Ende des Schuljahres 2024/2025

    (für alle in der Erlassbezeichnung genannten Schulformen)

    1.1 Schriftliche Prüfungen:

    Donnerstag, 08. Mai 2025

    Nachschreibtermin für die schriftliche Prüfung

    Mittwoch, 14. Mai 2025

    Bekanntgabe der Vor-
    und Prüfungsnoten Montag, 23. Juni 2025

    Mündliche Abweichungsprüfung:

    1. Tag Montag, 30. Juni 2025

    letzter Tag         Freitag, 04. Juli 2025

    1.2

    Die mündlichen Prüfungen werden innerhalb dieses Zeitrahmens von den Schulen selbst terminiert.

    Der Beginn der schriftlichen Prüfung liegt am Vormittag, sofern keine begründeten organisatorischen Umstände dem entgegenstehen.

    Sachbezogene Anfragen richten Sie bitte an die

    Qualitäts- und UnterstützungsAgentur - Landesinstitut für Schule (QUA-LiS NRW), Arbeitsbereich 5 (02921 / 683-5001, Sprachpruefungen-SFP-HSU@qua-lis.nrw.de).

    2 Inkrafttreten

    Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

    ABI. NRW. 01/24

    Im Überblick

    Inhalt

    BASS

    • Volltextsuche
    • Inhaltsverzeichnis
    • Stichwortverzeichnis
    • Archiv

    Amtsblatt

    • Volltextsuche
    • Chronologische Übersicht

    Service

    • Abkürzungsverzeichnis
    • Adressen
    • Gültigkeitsliste
    • Personalvertretungen
    • Neue Vorschriften
    • Termine

    Hilfe

    • FAQ
    • BASS
    • Amtsblatt

    © 2025 Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

    Impressum | Redaktion | Datenschutz